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VB.2003.00392 • VG ZH VB.2003.00392 KI-generiert

Foreign National Settlement Permit Revocation Due to Deception

Geschäftsnummer VB.2003.00392
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the revocation of a settlement permit issued to a foreign national who moved to Switzerland at age 14 and a half, claiming to be the daughter of a naturalized Swiss citizen, because the permit was obtained through deception: the applicant was actually the niece of the Swiss citizen, and this misrepresentation was achieved by providing false personal details. The court reasoned that the applicant must be held accountable for the permit being unlawfully obtained through fraud, even if her involvement was only indirect, as she knew or should have known about the deception perpetrated by her aunt, satisfying the requirement of at least eventual intent for revocation, and the revocation was deemed a proportionate measure.

Legislator-Regeste

Amtlich

Niederlassungsbewilligung | Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung für eine gut 18-jährige Ausländerin, die im Alter von 14 1/2 Jahren als angebliche Tochter einer eingebürgerten Schweizerin in die Schweiz nachgezogen wurde, ist rechtmässig. Die Erschleichung der Niederlassungsbewilligung durch falsche Personenangaben, womit die Nichte der Schweizerin als deren Tochter ausgewiesen wurde, muss sie sich auch entgegenhalten lassen, wenn sie nur mittelbar an der Täuschung beteiligt war. Zur Eintretensfrage (E. 2). Zumindest eventualvorsätzliche Täuschung als Voraussetzung des Widerrufs, der zudem verhältnismässig sein muss (E. 3.1).Tatbestand des Erschleichens einer Bewilligung hier erfüllt (E. 3.2). Die Beschwerdeführerin hat von der Täuschung der Bewilligungsbehörde durch ihre Tante gewusst oder zumindest wissen müssen; daran ändert nichts, dass die Untersuchung wegen ANAG-Widerhandlung der Beschwerdeführerin eingestellt worden ist (E. 3.3).

Schlagwörter

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Widerruf der Niederlassungsbewilligung ausländische Staatsangehörige Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Verstoss gegen Ausländerrecht Betrug Schadenregulierung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 9 Abs. 4 lit. a ANAG
This provision is cited in the legal norms section and relates directly to the substance of the case regarding the revocation of the residence permit.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 9 Abs. 4 lit. a ANAG

This provision is cited in the legal norms section and relates directly to the substance of the case regarding the revocation of the residence permit.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2003.00392

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2003.00392 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.01.2004 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen diesen Entscheid am 16.03.2004 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Niederlassungsbewilligung · Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung für eine gut 18-jährige Ausländerin, die im Alter von 14 1/2 Jahren als angebliche Tochter einer eingebürgerten Schweizerin in die Schweiz nachgezogen wurde, ist rechtmässig.

Die Erschleichung der Niederlassungsbewilligung durch falsche Personenangaben, womit die Nichte der Schweizerin als deren Tochter ausgewiesen wurde, muss sie sich auch entgegenhalten lassen, wenn sie nur mittelbar an der Täuschung beteiligt war. Zur Eintretensfrage (E. 2). Zumindest eventualvorsätzliche Täuschung als Voraussetzung des Widerrufs, der zudem verhältnismässig sein muss (E. 3.1).Tatbestand des Erschleichens einer Bewilligung hier erfüllt (E. 3.2). Die Beschwerdeführerin hat von der Täuschung der Bewilligungsbehörde durch ihre Tante gewusst oder zumindest wissen müssen; daran ändert nichts, dass die Untersuchung wegen ANAG-Widerhandlung der Beschwerdeführerin eingestellt worden ist (E. 3.3).

· --- · Stichworte: · ERSCHLEICHUNG FÄLSCHUNG NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG TÄUSCHUNG VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT WIDERRUF · Rechtsnormen: · Art. 9 Abs. 4 lit. a ANAG · Publikationen: · RB 2004 Nr. 28 S. 79 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3