Bidder Exclusion Upheld Due to Untimely Bias Claim and Administrative Deficiencies
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court ruled that a bidder's exclusion from a public procurement process was justified. The court found the bidder's claim of bias against the consultant managing the procurement to be untimely, as the alleged grounds for recusal could have been raised earlier. Furthermore, the court determined that the bidder failed to adequately meet administrative requirements for the bid, specifically regarding offer specifications listed separately, and thus did not sufficiently demonstrate their suitability.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Vereinigt mit VB.2003.00390 Anfechtung des Ausschlusses: Befangenheit und Erfüllung der Eignungskriterien Auch im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens sind die Ausstandsregeln von § 5a VRG zu beachten. Angebliche Ausstandsgründe sind umgehend nach deren Entdeckung geltend zu machen. Vorliegend hätte der Beschwerdeführer die angebliche Befangenheit des die Submission durchführenden Beraters früher geltend machen können, weshalb sich die diesbezüglichen Vorbringen als verspätet erweisen und somit darauf nicht einzutreten ist (E. 2.2). Da der Beschwerdeführer die zu den Eignungskriterien administrativer Art zählenden Offertanforderungen, welche in einem Anhang der Submissionsionsunterlagen separat aufgelistet wurden, nur ungenügend erfüllte und damit seinen Eignungsnachweis nicht vollständig erbracht hat, ist sein Ausschluss nicht zu beanstanden (E. 3).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertThis provision concerns the rules for recusal, which were applied to assess the alleged bias of the consultant conducting the tender. The court found the claims related to bias to be untimely based on this provision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2003.00381
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2003.00381 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.05.2004 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vereinigt mit VB.2003.00390 Anfechtung des Ausschlusses: Befangenheit und Erfüllung der Eignungskriterien Auch im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens sind die Ausstandsregeln von § 5a VRG zu beachten. Angebliche Ausstandsgründe sind umgehend nach deren Entdeckung geltend zu machen.
Vorliegend hätte der Beschwerdeführer die angebliche Befangenheit des die Submission durchführenden Beraters früher geltend machen können, weshalb sich die diesbezüglichen Vorbringen als verspätet erweisen und somit darauf nicht einzutreten ist (E. 2.2). Da der Beschwerdeführer die zu den Eignungskriterien administrativer Art zählenden Offertanforderungen, welche in einem Anhang der Submissionsionsunterlagen separat aufgelistet wurden, nur ungenügend erfüllte und damit seinen Eignungsnachweis nicht vollständig erbracht hat, ist sein Ausschluss nicht zu beanstanden (E. 3).
· --- · Stichworte: · AUSSTAND AUSSTANDSGRUND BEFANGENHEIT EIGNUNGSKRITERIEN OFFERTMÄNGEL SUBMISSIONSRECHT · Rechtsnormen: · § 22 SubmV § 5a VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3