Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2003.00350 • VG ZH VB.2003.00350 KI-generiert

Proportionality of Dismantling Order for Retrospective Terrain Fill

Geschäftsnummer VB.2003.00350
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed the issue of a retrospective permit for terrain fill intended for winter animal enclosures outside the building zone. The court found that the fill could not be granted a regular permit or an exception permit under the relevant zoning laws. However, it considered the principle of proportionality regarding the order to dismantle the structure. Because a new building application for a structure on the disputed fill was already pending, the court ruled that dismantling the fill before a decision on the new application would be disproportionate, thus partially granting the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Ausnahmebewilligung nach Art. 22, 24-24d bzw. 37a RPG | Bau- und Planungsrecht: nachträgliche Bewilligung für Terrainaufschüttungen für Winterauslauf. Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts (E. 1) Rechtsgrundlagen für die Bewilligung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (E. 4.1). Aufschüttung ist als Winterauslauf weder einer ordentlichen Bewilligung noch einer Ausnahmebewilligung zugänglich (E. 4.2). Prüfung der Verhältnismässigkeit eines Rückbaus (E. 5). Der Verhältnismässigkeitsgrundsatz erfordert die Einräumung der Möglichkeit der Einreichung eines reduzierten bzw. neuen Baugesuches vor dem Vollzug des Abbruchs der Anlage (E. 5.2). Da ein (neues) Baugesuch für die Errichtung einer Baute auf der umstrittenen Aufschüttung bereits hängig ist, erweist sich der Vollzug des Rückbaus vor dem Entscheid über dieses neue Gesuch als unverhältnismässig. Teilweise Gutheissung.

Schlagwörter

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Baubewilligung Bauzone Verhältnismässigkeit Anwendung der Gesetze Abbruchbefehl Parzellierung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 22 RPG

Basis for the assessment of whether an exception permit can be granted for constructions outside the building zone.

Art. 24 RPG

Basis for the assessment of whether an exception permit can be granted for constructions outside the building zone.

Art. 24d RPG

Basis for the assessment of whether an exception permit can be granted for constructions outside the building zone.

Art. 37a RPG

Basis for the assessment of whether an exception permit can be granted for constructions outside the building zone.

§ 341 PBG

Applicable procedural law for the administrative court's decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2003.00350

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2003.00350 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.08.2004 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Ausnahmebewilligung nach Art. 22, 24-24d bzw. 37a RPG · Bau- und Planungsrecht: nachträgliche Bewilligung für Terrainaufschüttungen für Winterauslauf. Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts (E.

1) Rechtsgrundlagen für die Bewilligung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (E. 4.1). Aufschüttung ist als Winterauslauf weder einer ordentlichen Bewilligung noch einer Ausnahmebewilligung zugänglich (E. 4.2). Prüfung der Verhältnismässigkeit eines Rückbaus (E. 5). Der Verhältnismässigkeitsgrundsatz erfordert die Einräumung der Möglichkeit der Einreichung eines reduzierten bzw. neuen Baugesuches vor dem Vollzug des Abbruchs der Anlage (E. 5.2). Da ein (neues) Baugesuch für die Errichtung einer Baute auf der umstrittenen Aufschüttung bereits hängig ist, erweist sich der Vollzug des Rückbaus vor dem Entscheid über dieses neue Gesuch als unverhältnismässig.

Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · ABBRUCH AUFSCHÜTTUNG AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN BAUBEWILLIGUNG BAUEN AUSSERHALB DER BAUZONEN FAT-RICHTLINIE LANDWIRTSCHAFTLICHE BAUTE LANDWIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG NACHTRÄGLICHE BEWILLIGUNG ÖKONOMIEGEBÄUDE RÜCKBAU VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VIEHSTALL WIEDERHERSTELLUNG WINTERAUSLAUF · Rechtsnormen: · § 341 PBG Art. 16a Abs. 1 RPG Art. 22 RPG Art. 22 Abs. 2 RPG Art. 24 RPG Art. 37a RPG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3