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VB.2003.00281 • VG ZH VB.2003.00281 KI-generiert

Appeal Barred on Settled Building Permit Conditions Regarding Parking Spaces

Geschäftsnummer VB.2003.00281
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerns an appeal against a building permit decision that regulated parking spaces on an undeveloped neighboring plot adjacent to an office high-rise, where the appellant had previously accepted certain permit conditions to avoid litigation. The court ruled that the appellant was barred from later challenging the permit conditions that had become legally binding after the initial decision, as this constituted an impermissible expansion of the subject matter of the dispute; specifically, there was no vested right to the parking spaces, and a subsequent building permit process for the excess parking was unwarranted because the initial, final decision already settled the legally permissible number of spaces and their material illegality.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Parkplätze auf der unbebauten Nachbarparzelle eines Bürohochhauses; Bestandesgarantie; nachträgliche Baubewilligung Unzulässige Ausweitung des Streitgegenstands (E. 1). Wenn ein Baugesuchsteller aus wirtschaftlichen Gründen von der Anfechtung einzelner ihn belastender Auflagen in einer Baubewilligung absieht, so berechtigt ihn dies nicht zu einer späteren Anfechtung der zwischenzeitlich rechtskräftig gewordenen Auflagen (E. 3a). Keine Bestandesgarantie für die Parkplätze (E. 3b). Kein nachträgliches Baubewilligungsverfahren, weil über die Anzahl der bewilligungsfähigen Parkplätze und die materielle Rechtswidrigkeit der zu viel ausgewiesenen Parkplätze bereits rechtskräftig entschieden worden ist (E. 3c). Abweisung (E. 4).

Schlagwörter

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Baubewilligungsauflagen Baugelände Zuteilung von Parkplätzen Nichteinzonung Umzonung öffentlich-rechtliches Bauverbot

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 339 Abs. I PBG

This provision is cited in the section detailing the legal norms relevant to the case, implying its use in the substantive decision, which resulted in the dismissal of the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2003.00281

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2003.00281 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.11.2003 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Parkplätze auf der unbebauten Nachbarparzelle eines Bürohochhauses; Bestandesgarantie; nachträgliche Baubewilligung Unzulässige Ausweitung des Streitgegenstands (E. 1). Wenn ein Baugesuchsteller aus wirtschaftlichen Gründen von der Anfechtung einzelner ihn belastender Auflagen in einer Baubewilligung absieht, so berechtigt ihn dies nicht zu einer späteren Anfechtung der zwischenzeitlich rechtskräftig gewordenen Auflagen (E. 3a).

Keine Bestandesgarantie für die Parkplätze (E. 3b). Kein nachträgliches Baubewilligungsverfahren, weil über die Anzahl der bewilligungsfähigen Parkplätze und die materielle Rechtswidrigkeit der zu viel ausgewiesenen Parkplätze bereits rechtskräftig entschieden worden ist (E. 3c). Abweisung (E. 4). · --- · Stichworte: · ABSTELLPLATZ AUFLAGE BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN BESTANDESGARANTIE GESTALTUNGSPLAN NACHTRÄGLICHE BAUBEWILLIGUNG PARKPLATZ STREITGEGENSTAND UMGEBUNGSPLAN VELOSTÄNDER VOLLSTRECKUNGSVERFAHREN VOLLSTRECKUNGSVERFÜGUNG VOLLZUGSANORDNUNG · Rechtsnormen:

· § 339 Abs. I PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3