Association Standing to Challenge Demolition Permit for Unlisted Buildings
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe applicant association challenged a building permit concerning the demolition of structures in a specific urban block, claiming standing based on expert opinions suggesting the unlisted buildings were worthy of protection and that their omission from the official inventory was an oversight. The court dismissed the appeal, ruling that even accepting the association's factual claims regarding the alleged error in inventory omission, there were no special grounds to grant them standing to challenge a permit not directly affecting an inventoried building, as recognizing standing based on an informal internal administrative statement would contradict the principle of legal certainty. Furthermore, the court addressed the classification of the construction project in relation to nearby protected structures.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Schutzwürdigkeit nicht inventarisierter Bauten im Geviert Badenerstrasse/Ankerstrasse/Wyssgasse/Grüngasse in Zürich 4-Aussersihl. Die Beschwerdeführerin will ihre Legitimation als Verband daraus ableiten, dass einzelne Fachleute die streitbetroffenen Liegenschaften für schutzwürdig halten und dass auf ihre Inventarisierung nicht bewusst verzichtet, sondern die Inventaraufnahme "vergessen" worden sei (E. 2b). Selbst wenn das Protokoll des Augenscheins in der von der Beschwerdeführerin gewünschten Weise berichtigt würde, lassen die Ausführungen der Beteiligten nicht den Schluss zu, die Nichtaufnahme der zum Abbruch vorgesehenen Bauten ins Inventar beruhe auf einem Versehen (E. 2c). Besondere Gründe, welche es rechtfertigen, die Beschwerdeführerin auch dann zur Anfechtung der Bewilligung zuzulassen, wenn diese keine inventarisierte Baute betrifft, bestehen deshalb nicht. Die Anerkennung der Rekurslegitimation der Verbände aufgrund einer verwaltungsinternen Stellungnahme, die in keinem formellen Beschluss ihren Niederschlag gefunden hat, würde auch dem Gebot der Rechtssicherheit widersprechen (E. 2d). Einordnung des Bauvorhabens, insbesondere Rücksichtnahme auf die Schutzobjekte Bezirksgebäude und Kino Plaza (E. 3). Abweisung (E. 4).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision governs the applicant's standing (Legitimation) which the court ruled against in the final decision.
This provision relates to the final decision regarding the building permit application, as the appeal was dismissed based on the context of the planning regulations.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2003.00197
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2003.00197 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.09.2003 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Schutzwürdigkeit nicht inventarisierter Bauten im Geviert Badenerstrasse/Ankerstrasse/Wyssgasse/Grüngasse in Zürich 4-Aussersihl.
Die Beschwerdeführerin will ihre Legitimation als Verband daraus ableiten, dass einzelne Fachleute die streitbetroffenen Liegenschaften für schutzwürdig halten und dass auf ihre Inventarisierung nicht bewusst verzichtet, sondern die Inventaraufnahme "vergessen" worden sei (E. 2b). Selbst wenn das Protokoll des Augenscheins in der von der Beschwerdeführerin gewünschten Weise berichtigt würde, lassen die Ausführungen der Beteiligten nicht den Schluss zu, die Nichtaufnahme der zum Abbruch vorgesehenen Bauten ins Inventar beruhe auf einem Versehen (E. 2c).
Besondere Gründe, welche es rechtfertigen, die Beschwerdeführerin auch dann zur Anfechtung der Bewilligung zuzulassen, wenn diese keine inventarisierte Baute betrifft, bestehen deshalb nicht. Die Anerkennung der Rekurslegitimation der Verbände aufgrund einer verwaltungsinternen Stellungnahme, die in keinem formellen Beschluss ihren Niederschlag gefunden hat, würde auch dem Gebot der Rechtssicherheit widersprechen (E. 2d). Einordnung des Bauvorhabens, insbesondere Rücksichtnahme auf die Schutzobjekte Bezirksgebäude und Kino Plaza (E. 3). Abweisung (E. 4).
· --- · Stichworte: · ABBRUCH AUGENSCHEIN AUSSERSIHL BAUMEISTERARCHITEKTUR BEZIRKSGEBÄUDE DENKMALPFLEGE DENKMALPFLEGEKOMMISSION EINORDNUNG GUTACHTEN INVENTAREINTRAG INVENTARISIERUNG INVENTARISIERUNG IRRTUM KINO PLAZA PROTOKOLL PROTOKOLLBERICHTIGUNG PROTOKOLLIERUNG RECHTSSICHERHEIT REKURSLEGITIMATION SCHUTZOBJEKT SCHUTZWÜRDIGKEIT SELBSTBINDUNG ÜBRIGES PLANUNGS- UND BAURECHT VERBANDSBESCHWERDE VERSEHEN VORSTADTHÄUSER ZEUGENEIGENSCHAFT · Rechtsnormen: · § 204 PBG § 238 PBG § 338a Abs. II PBG § 50 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4