Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2003.00191 • VG ZH VB.2003.00191 KI-generiert

Social Assistance Recipient's Housing Costs Deemed Excessive

Geschäftsnummer VB.2003.00191
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case concerned an individual receiving social assistance who was instructed to find more affordable housing. The court determined that it had jurisdiction to hear the appeal and that the initial application met legal requirements. It found that the directive to seek a cheaper apartment was permissible, as a monthly rent of approximately 2,070 CHF was deemed excessive, even considering the individual's self-employment and his wife's care needs. The court concluded that the larger apartment was not essential for the business or for accommodating the wife's care, and thus dismissed the appeal, while granting a new three-month period to find suitable housing and denying a request for free legal aid.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Weisung, sich eine günstigere Wohnung zu suchen: Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts (E. 1a). Antrag und Begründung genügen den gesetzlichen Anforderungen (E. 1b). Eine Rückweisung an die Vorinstanz ist vorliegend nicht gerechtfertigt (E. 1c). Die Weisung, eine günstigere Wohnung zu suchen, ist zulässig (E. 2a). Grundsätze, wie lange überhöhte Wohnkosten hinzunehmen sind (E. 2b). Grundsätze, unter welchen Voraussetzungen auch Selbständigerwerbende unterstützt werden (E. 2c). Ein Mietzins von Fr. 2'070.- monatlich ist zu hoch (E. 3). Die 5 1/2-Zimmer-Wohnung kann auch nicht als notwendige Infrastruktur zur Ausübung der selbstständigen Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers betrachtet werden (E. 3a). Auch die Pflegebedürftigkeit der Ehefrau rechtfertigt nicht den Bezug einer 5 1/2-Zimmer-Wohnung. Die Pflege ist auch in einer kleineren Wohnung möglich. Abweisung der Beschwerde (E. 3b). Da die Frist, eine günstigere Wohnung zu suchen, mittlerweile abgelaufen ist, wird dem Beschwerdeführer eine neue Frist von drei Monaten angesetzt (E. 3c). Abweisung des Gesuchs um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (E. 4). Kostenfolge (E. 5).

Schlagwörter

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Unterstützungskosten Wohnkosten Anfangsmietzins unentgeltliche Rechtspflege Recht auf Wohnung Zuweisung der Familienwohnung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 14 SHG

Cited as the legal basis for the court's jurisdiction.

§ 23 lit. d SHV

Cited as the legal basis for issuing a directive to find more affordable housing.

§ 54 VRG

Cited for the court's decision on the costs of the proceedings.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2003.00191

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2003.00191 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.09.2003 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Weisung, sich eine günstigere Wohnung zu suchen: Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts (E. 1a). Antrag und Begründung genügen den gesetzlichen Anforderungen (E. 1b). Eine Rückweisung an die Vorinstanz ist vorliegend nicht gerechtfertigt (E. 1c). Die Weisung, eine günstigere Wohnung zu suchen, ist zulässig (E. 2a).

Grundsätze, wie lange überhöhte Wohnkosten hinzunehmen sind (E. 2b). Grundsätze, unter welchen Voraussetzungen auch Selbständigerwerbende unterstützt werden (E. 2c). Ein Mietzins von Fr. 2'070.- monatlich ist zu hoch (E. 3). Die 5 1/2-Zimmer-Wohnung kann auch nicht als notwendige Infrastruktur zur Ausübung der selbstständigen Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers betrachtet werden (E. 3a). Auch die Pflegebedürftigkeit der Ehefrau rechtfertigt nicht den Bezug einer 5 1/2-Zimmer-Wohnung. Die Pflege ist auch in einer kleineren Wohnung möglich.

Abweisung der Beschwerde (E. 3b). Da die Frist, eine günstigere Wohnung zu suchen, mittlerweile abgelaufen ist, wird dem Beschwerdeführer eine neue Frist von drei Monaten angesetzt (E. 3c). Abweisung des Gesuchs um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (E. 4). Kostenfolge (E. 5). · --- · Stichworte: · SELBSTÄNDIGERWERBEND SKOS-RICHTLINIEN SOZIALHILFE UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE (UP/URB) WEISUNG WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNUNGSKOSTEN · Rechtsnormen: · § 14 SHG § 21 SHG § 23 lit. d SHV § 54 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4