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VB.2003.00080 • VG ZH VB.2003.00080 KI-generiert

Relocation Cost Coverage and Recoupment of Excess Expenditure

Geschäftsnummer VB.2003.00080
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed an appeal concerning the refusal to fully cover relocation costs exceeding an approved guarantee of 1,500, where the actual costs were 301.20 higher. The court accepted the appeal, reasoning that while relocation costs are situational benefits, there is a general entitlement to their coverage; however, because the appellant could have organized the move more prudently to avoid the excess expenditure, it was permissible for the social assistance payments to be reduced in installments to recoup the extra amount.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Umzugskosten, welche die die Kostengutsprache von Fr. 1'500.- um Fr. 301.20 übersteigen Auf die Beschwerde ist einzutreten (E. 1). Umzugskosten stellen zwar situationsbedingte Leistungen dar; auf ihre Übernahme besteht aber grundsätzlich ein Anspruch (E. 2a). Die Beschwerdeführerin hätte durch vorausschauende und zweckmässigere Organisation ihre Umzugskosten tiefer halten können. Es ist daher zulässig, den Mehrbetrag ratenweise bei der Unterstützung abzuziehen (E. 2b).

Schlagwörter

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Unterstützungskosten Kostengutsprache Herabsetzung der Verfahrenskosten Zahlung der Leistungen Ratenzahlungen Umzugskosten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 3 SHG

This provision is implicitly the basis for the court's decision regarding the deduction from social assistance payments (Mehrbetrag ratenweise bei der Unterstützung abzuziehen).

§ 2 SHG

This provision is implicitly the basis for determining the claim regarding the assumption of moving costs (Umzugskosten).

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2003.00080

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2003.00080 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.05.2003 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Umzugskosten, welche die die Kostengutsprache von Fr. 1'500.- um Fr. 301.20 übersteigen Auf die Beschwerde ist einzutreten (E. 1). Umzugskosten stellen zwar situationsbedingte Leistungen dar; auf ihre Übernahme besteht aber grundsätzlich ein Anspruch (E. 2a). Die Beschwerdeführerin hätte durch vorausschauende und zweckmässigere Organisation ihre Umzugskosten tiefer halten können. Es ist daher zulässig, den Mehrbetrag ratenweise bei der Unterstützung abzuziehen (E. 2b). · --- · Stichworte: · KOSTENGUTSPRACHE SUBSIDIARITÄT UMZUGSKOSTEN WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 2 SHG § 3 SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4