Self-Employed Social Assistance Condition Deadline and Winding-Down Period
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerned a self-employed individual's claim for social assistance, specifically challenging a condition imposed by the assistance authority requiring the individual to achieve an income sufficient for subsistence from their self-employment by a certain date. The court upheld the permissibility of this time-bound condition under the specific circumstances, but ruled that failure to meet the deadline did not automatically justify an immediate reduction in benefits; rather, the authority first had to grant a period for winding down the business and require the claimant to seek new employment.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Anspruch einer selbständig erwerbenden Person Rechtsgrundlagen; Zweck der Unterstützung einer selbständig erwerbenden Person (E. 3a). Die Auflage, wonach sich aus der selbständigen Erwerbstätigkeit bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ein existenzsicherndes Einkommen ergeben müsse, ist unter den konkreten Umständen zulässig. Sie bildet aber bei einem Misserfolg keine Grundlage dafür, unmittelbar nach diesem Zeitpunkt die Leistungen zu kürzen. Vielmehr ist zunächst eine Frist zur Liquidation des Betriebs anzusetzen und die Beschwerdeführerin aufzufordern, eine neue Stelle zu suchen (E. 3c).
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2003.00042
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2003.00042 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.03.2003 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Anspruch einer selbständig erwerbenden Person Rechtsgrundlagen; Zweck der Unterstützung einer selbständig erwerbenden Person (E. 3a). Die Auflage, wonach sich aus der selbständigen Erwerbstätigkeit bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ein existenzsicherndes Einkommen ergeben müsse, ist unter den konkreten Umständen zulässig.
Sie bildet aber bei einem Misserfolg keine Grundlage dafür, unmittelbar nach diesem Zeitpunkt die Leistungen zu kürzen. Vielmehr ist zunächst eine Frist zur Liquidation des Betriebs anzusetzen und die Beschwerdeführerin aufzufordern, eine neue Stelle zu suchen (E. 3c). · --- · Stichworte: · SELBSTÄNDIGERWERBEND SELBSTÄNDIGERWERBEND SOZIALHILFE WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 14 SHG § 15 lit. I SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: