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VB.2003.00032 • VG ZH VB.2003.00032 KI-generiert

Public Procurement Consortium Modification After Bid Submission Deadline

Geschäftsnummer VB.2003.00032
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed the validity of an award made to a consortium that was expanded by adding a new enterprise after the bid submission deadline, resulting in the new member not having submitted a valid, timely offer. The court reasoned that public procurement law strictly prohibits any modification to a bidding consortium—whether by expansion, limitation, or substitution of members—once the submission period has closed, concluding that awarding the contract to such an altered entity is fundamentally inadmissible because the required binding effect of the original offer is absent for the newly included party.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Erweiterung einer bestehenden Anbietergemeinschaft um eine neue Unternehmung nach Einreichung der Offerte; Widerruf des Angebots Im vorliegenden Fall erfolgte die Vergabe an eine Anbietergemeinschaft, die sich in dieser Zusammensetzung nicht an der Ausschreibung beteiligt hatte. Erweitert sich eine solche Anbietergemeinschaft im Lauf des Vergabeverfahrens um eine weitere Unternehmung, so liegt von dieser neuen Vertragspartei kein gültiges und fristgerecht eingereichtes Angebot vor. Eine Vergabe an diese Anbietergemeinschaft ist daher von vornherein unzulässig. Das Vergaberecht verbietet es, eine Anbietergemeinschaft nachträglich in irgendeiner Weise zu verändern, sei es durch Einschränkung oder Erweiterung, sei es durch Austausch einzelner ihrer Mitglieder (E. 2). Widerruf des Angebots (E. 3).

Schlagwörter

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öffentliches Beschaffungswesen Konsortium Gültigkeit des Vertrages Fristen Pactum de licitando Änderung der Baubewilligung
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2003.00032

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2003.00032 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.06.2003 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Erweiterung einer bestehenden Anbietergemeinschaft um eine neue Unternehmung nach Einreichung der Offerte; Widerruf des Angebots Im vorliegenden Fall erfolgte die Vergabe an eine Anbietergemeinschaft, die sich in dieser Zusammensetzung nicht an der Ausschreibung beteiligt hatte.

Erweitert sich eine solche Anbietergemeinschaft im Lauf des Vergabeverfahrens um eine weitere Unternehmung, so liegt von dieser neuen Vertragspartei kein gültiges und fristgerecht eingereichtes Angebot vor. Eine Vergabe an diese Anbietergemeinschaft ist daher von vornherein unzulässig. Das Vergaberecht verbietet es, eine Anbietergemeinschaft nachträglich in irgendeiner Weise zu verändern, sei es durch Einschränkung oder Erweiterung, sei es durch Austausch einzelner ihrer Mitglieder (E. 2). Widerruf des Angebots (E. 3). · --- · Stichworte:

· ANBIETERGEMEINSCHAFT ÄNDERUNG DES ANGEBOTS ARBEITSGEMEINSCHAFT AUTOBAHN BINDUNGSWIRKUNG DES ANGEBOTS BRÜCKE ERWEITERUNG DER ANBIETERGEMEINSCHAFT SUBMISSIONSRECHT WERKHOF WIDERRUF DES ANGEBOTS · Rechtsnormen: · § 24 lit. I SubmV § 26 lit. I d SubmV · Publikationen: · BEZ 2003 Nr. 37 RB 2003 Nr. 49 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2