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VB.2003.00030 • VG ZH VB.2003.00030 KI-generiert

Municipality v. Property Owner: Jurisdiction Over Public Law Compensation Contract

Geschäftsnummer VB.2003.00030
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A municipality sought to appeal a district court's decision regarding compensation for diminished property value due to groundwater protection zones. The court found that the agreement between the municipality and the property owner regarding compensation was a public law contract, and therefore, the administrative court had jurisdiction. The court further reasoned that the contract, including its arbitration clause, did not exclude the municipality's authority to enter into such an agreement, nor did it preclude judicial review, leading to the dismissal of the municipality's appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Entschädigung für Minderwert infolge Grundwasserschutzzone | Gewässerschutz: Entschädigung für Minderwert infolge Grundwasserschutzzone; Frage der Verfügungsbefugnis der Gemeinde bei einer vertraglichen Regelung Der (Dienstbarkeits-)Vertrag betreffend Entschädigung für den Minderwert zwischen der Gemeinde als Inhaberin einer Quellfassung und der Grundeigentümerin ist öffentlichrechtlicher Natur (E. 3a). Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts zur Beurteilung von Streitigkeiten aus öffentlichrechtlichen Verträgen; Allgemeines zur Frage der Verfügungsbefugnis bei einer vertraglichen Regelung. Die konkrete vertragliche Regelung, die auch eine Schiedsklausel enthält, deutet auf einen Ausschluss der Verfügungsbefugnis der Gemeinde hin (E. 3b). Die Schiedsklausel erweist sich nicht als von vornherein unzulässig. Aus dem Vertrag lässt sich nämlich nicht schliessen, dass der Klageweg ausgeschlossen ist und dadurch ein staatlicher Rechtsschutz fehlt (E. 4b-d). Abweisung einer Beschwerde der Gemeinde, die sich gegen die bezirksrätliche Auffassung wandte, die Gemeinde habe keine Verfügungsbefugnis.

Schlagwörter

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Gewässerschutz verwaltungsrechtlicher Vertrag öffentliches Eigentum Schiedsgerichtsbarkeit Gesetzlicher Schutz Streitwert

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 20 GSchG

Cited as a basis for the legal framework concerning water protection, relevant to the dispute over compensation for diminished value due to groundwater protection zones.

§ 19 lit. I VRG

Cited as a basis for the jurisdiction of the administrative court to decide disputes arising from public law contracts.

§ 82 lit. k VRG

Cited in relation to the administrative court's competence to rule on the matter.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2003.00030

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2003.00030 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 15.04.2003 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Betreff: · Entschädigung für Minderwert infolge Grundwasserschutzzone · Gewässerschutz: Entschädigung für Minderwert infolge Grundwasserschutzzone; Frage der Verfügungsbefugnis der Gemeinde bei einer vertraglichen Regelung Der (Dienstbarkeits-)Vertrag betreffend Entschädigung für den Minderwert zwischen der Gemeinde als Inhaberin einer Quellfassung und der Grundeigentümerin ist öffentlichrechtlicher Natur (E. 3a).

Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts zur Beurteilung von Streitigkeiten aus öffentlichrechtlichen Verträgen; Allgemeines zur Frage der Verfügungsbefugnis bei einer vertraglichen Regelung. Die konkrete vertragliche Regelung, die auch eine Schiedsklausel enthält, deutet auf einen Ausschluss der Verfügungsbefugnis der Gemeinde hin (E. 3b). Die Schiedsklausel erweist sich nicht als von vornherein unzulässig. Aus dem Vertrag lässt sich nämlich nicht schliessen, dass der Klageweg ausgeschlossen ist und dadurch ein staatlicher Rechtsschutz fehlt (E. 4b-d).

Abweisung einer Beschwerde der Gemeinde, die sich gegen die bezirksrätliche Auffassung wandte, die Gemeinde habe keine Verfügungsbefugnis. · --- · Stichworte: · FORMEN DES VERWALTUNGSHANDELNS GEWÄSSERSCHUTZ GRUNDWASSERSCHUTZZONE SCHIEDSKLAUSEL VERFÜGUNG VERTRAG, ÖFFENTLICH-RECHTLICHER ZUSTÄNDIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 20 GSchG § 19 lit. I VRG § 82 lit. k VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3