Tender Award Reassessment for Unverified Reference Scoring
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court reviewed a public tender award decision where the evaluation adjustments made by the awarding authority regarding the "references" criterion for civil engineering and building construction work on a reservoir replacement could not be verified due to a lack of written documentation, leading to a finding of a rights violation. The court determined that while the references criterion weighed less than 30% compared to the 33% weight of the price, the equal scoring of the appellant and another participant on the "area of activity" criterion was inexplicable, and the differences in quality management were not adequately reflected in the evaluation, leading to the decision being overturned and sent back for reassessment.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Submission, Bewertung der Zuschlagskriterien Die von der Beschwerdegegnerin vorgenommenen Bewertungsanpassungen der Referenzen in Tiefbau- und Baumeisterarbeiten für Reservoirneubau können auf Grund mangelhafter Schriftlichkeit nicht überprüft werden, woraus eine Rechtsverletzung resultiert (E. 2 a-f). Die Frage, ob sich der Zuschlag vertreten lässt, wenn Bf und Mitbeteiligte bezüglich "Referenzen" nicht höher bewertet würden, wäre nur zu prüfen, wenn beide Gesamtpunktzahlen, in welchen auch der Preis berücksichtigt ist, gleich wären (E. 3b). Gutheissung und Rückweisung (E. 4). Das Kriterium "Referenzen" wirkt sich zu weniger als 30 % aus, während der Preis mit 33 % ins Gewicht fällt und bei einer solchen Aufteilung kein Ermessensmissbrauch vorliegt (E. 5a). Es ist nicht nachvollziehbar, dass Bf und Mitbeteiligte beim Kriterium "Tätigkeitsgebiet" gleich bewertet wurden (E. 5b). Die Unterschiede im Qualitätsmanagement zwischen Bf und Mitbeteiligten wurden in der Bewertung nicht angemessen berücksichtigt (E. 5c).
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2003.00016
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2003.00016 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.08.2003 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Submission, Bewertung der Zuschlagskriterien Die von der Beschwerdegegnerin vorgenommenen Bewertungsanpassungen der Referenzen in Tiefbau- und Baumeisterarbeiten für Reservoirneubau können auf Grund mangelhafter Schriftlichkeit nicht überprüft werden, woraus eine Rechtsverletzung resultiert (E. 2 a-f).
Die Frage, ob sich der Zuschlag vertreten lässt, wenn Bf und Mitbeteiligte bezüglich "Referenzen" nicht höher bewertet würden, wäre nur zu prüfen, wenn beide Gesamtpunktzahlen, in welchen auch der Preis berücksichtigt ist, gleich wären (E. 3b). Gutheissung und Rückweisung (E. 4). Das Kriterium "Referenzen" wirkt sich zu weniger als 30 % aus, während der Preis mit 33 % ins Gewicht fällt und bei einer solchen Aufteilung kein Ermessensmissbrauch vorliegt (E. 5a). Es ist nicht nachvollziehbar, dass Bf und Mitbeteiligte beim Kriterium "Tätigkeitsgebiet" gleich bewertet wurden (E. 5b).
Die Unterschiede im Qualitätsmanagement zwischen Bf und Mitbeteiligten wurden in der Bewertung nicht angemessen berücksichtigt (E. 5c). · --- · Stichworte: · BEGRÜNDUNG BEVORZUGUNG GEWICHTUNG HÖHERBEWERTUNG KRITERIEN PREIS PROTOKOLL QUALITÄTSMANAGEMENT REFERENZ SCHRIFTLICHKEIT SUBMISSIONSRECHT ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen: · Art. 9 lit. I + II BGBM Art. 13 lit. h IVöB Art. 16 lit. II IVöB Art. 16 lit. Ia IVöB § 28 lit. II SubmV § 31 lit. I SubmV § 33 lit. II SubmV lit. I VRG § 50 lit. IIc VRG § 50 Abs. III VRG · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3