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VB.2003.00011 • VG ZH VB.2003.00011 KI-generiert

Appeal Regarding Collection Fees for Goods Lift Inspection

Geschäftsnummer VB.2003.00011
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The appeal challenged the imposition of collection fees totaling CHF 60 related to an invoice for the inspection of a goods lift. The court found that the lower authority had not arbitrarily evaluated the evidence, and since the original claims became due upon creation, the appellant was correctly entitled to lift the objection to the claim. Furthermore, the court upheld the fee charged by the authority for issuing the contested decision.

Legislator-Regeste

Amtlich

Mahngebühr | Rechnungstellung für die Kontrolle eines Lastenaufzugs; Mahngebühren von insgesamt Fr. 60.-- Die Vorinstanz hat die Beweise nicht willkürlich gewürdigt (E. 1). Die Forderungen wurden mit Entstehung fällig; die Beschwerdeführerin durfte daher den Rechtsvorschlag aufheben (E. 2). Sie stellte für die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung zu Recht eine Gebühr in Rechnung (E. 3).

Schlagwörter

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Kontrollgebühr Gebührenerhebung Prüfung der empfangenen Sache Betreibungsforderung Umzugskosten Herausgabe des Eigentums

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 1 lit. A GemeindegebührenV
· --- · Stichworte: · BEWEISWÜRDIGUNG FÄLLIGKEIT GEBÜHREN GEBÜHREN KONTROLLGEBÜHR LIFT MAHNUNG MAHNUNGSKOSTEN RECHTSVORSCHLAG · Rechtsnormen: · § 63 GemeindeG Art. 1 lit. A GemeindegebührenV Art.
Art. 75 OR
A GemeindegebührenV Art. 75 OR § 13 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2003.00011

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2003.00011 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.03.2003 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Abgaberecht ohne Steuern · Betreff: · Mahngebühr · Rechnungstellung für die Kontrolle eines Lastenaufzugs; Mahngebühren von insgesamt Fr. 60.-- Die Vorinstanz hat die Beweise nicht willkürlich gewürdigt (E. 1). Die Forderungen wurden mit Entstehung fällig; die Beschwerdeführerin durfte daher den Rechtsvorschlag aufheben (E. 2). Sie stellte für die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung zu Recht eine Gebühr in Rechnung (E. 3). · --- · Stichworte: · BEWEISWÜRDIGUNG FÄLLIGKEIT GEBÜHREN GEBÜHREN KONTROLLGEBÜHR LIFT MAHNUNG MAHNUNGSKOSTEN RECHTSVORSCHLAG · Rechtsnormen: · § 63 GemeindeG Art. 1 lit. A GemeindegebührenV Art. 75 OR § 13 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4