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VB.2002.00261 • VG ZH VB.2002.00261 KI-generiert

Appeal Against Fishing Lease Award: Partnership Standing and Discretionary Criteria

Geschäftsnummer VB.2002.00261
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The case concerns an appeal against the award of a fishing lease, where the appealing party was a group bidding as a partnership, challenging the discretionary decision of the awarding authority. The court first established that all members of the unsuccessful bidding partnership had standing to appeal, analogously to public procurement law, because they could potentially benefit from the annulment of the decision, even if the partnership exceeded the maximum allowed number of leaseholders. Regarding the merits, the court held that the authority's strong weighting of the criterion that the bidder belonged to the previously established and proven leaseholding entity was a permissible use of its discretion in awarding the lease, leading to the dismissal of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Vergabe einer Fischereipacht | Ermessensspielraum bei der Vergabe einer Fischereipacht; Prozessführungsbefugnis und Rechtsmittellegitimation der Gesamthandschafter. Prozessführungsbefugnis der einfachen Gesellschaft, ihrer Bevollmächtigten und einzelner Gesellschafter: Keine Rechtsmittelbefugnis der zukünftigen Bevollmächtigten der Pachtgesellschaft namens der Gesellschaft (E. 2). Legitimation: Analog zum Submissionsverfahren ist legitimiert, wer Chancen hätte, infolge der Gutheissung des Rechtsmittels mit seinem Angebot berücksichtigt zu werden. Legitimation aller Mitglieder der unterlegenen Pachtbewerbergruppe trotz Überschreiten der maximalen Pächterzahl (E. 3). Ermessen bei der Pachtvergabe: Das Kriterium, wer der bisherigen bewährten Pachtgesellschaft angehörte, darf rein formell aufgefasst und stark gewichtet werden (E. 4). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Beschwerdelegitimation Personengesellschaft abgewiesener Bieter Zuschlagskriterien Vergabe öffentlicher Aufträge öffentlich-rechtliche Leistung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2002.00261

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2002.00261 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.11.2002 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Vergabe einer Fischereipacht · Ermessensspielraum bei der Vergabe einer Fischereipacht; Prozessführungsbefugnis und Rechtsmittellegitimation der Gesamthandschafter. Prozessführungsbefugnis der einfachen Gesellschaft, ihrer Bevollmächtigten und einzelner Gesellschafter: Keine Rechtsmittelbefugnis der zukünftigen Bevollmächtigten der Pachtgesellschaft namens der Gesellschaft (E. 2).

Legitimation: Analog zum Submissionsverfahren ist legitimiert, wer Chancen hätte, infolge der Gutheissung des Rechtsmittels mit seinem Angebot berücksichtigt zu werden. Legitimation aller Mitglieder der unterlegenen Pachtbewerbergruppe trotz Überschreiten der maximalen Pächterzahl (E. 3). Ermessen bei der Pachtvergabe: Das Kriterium, wer der bisherigen bewährten Pachtgesellschaft angehörte, darf rein formell aufgefasst und stark gewichtet werden (E. 4). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEVOLLMÄCHTIGTER EINFACHE GESELLSCHAFT FISCHEREI GESAMTHANDVERHÄLTNIS JAGD- UND FISCHEREIRECHT LEGITIMATION ORTSANSÄSSIGKEIT PACHT PROZESSFÜHRUNGSBEFUGNIS REGALRECHT REVIER VERSTEIGERUNG VERTRETER VOLLMACHT ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen:

· § 10 lit. II FischereiG § 13 FischereiG § 14 FischereiG Art. 33 lit. I OR Art. 535 lit. III OR Art. 542 OR Art. 543 OR § 21 lit. a VRG § 50 lit. II c VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3