Foreign Nationals' Marriage Preparation Denial and Procedural Appeal Dismissal
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertForeign nationals were denied the initiation of marriage preparatory proceedings because they failed to provide their original birth certificates, leading them to bypass the cantonal office responsible for communal and occupational pension matters by filing a direct appeal, which the court dismissed as the cantonal procedural law does not permit such a "leapfrog appeal," and furthermore, even interpreting the request analogously under relevant administrative procedural law would direct an appeal concerning the required recusal of the lower body to the Department of Justice and Interior, not the Administrative Court, thus the matter must first be returned to the communal office to rule on the recusal request.
Legislator-Regeste
AmtlichEhevorbereitungsverfahren | Den Beschwerdeführenden [ausländische Staatsangehörige] wird die Durchführung eines Ehevorbereitungsverfahrens verweigert, weil sie nicht ihre Original-Geburtsurkunden aus ihrem Geburtsland beibringen. Die Beschwerdeführenden wollen das kantonale Amt für Gemeinden und berufliche Vorsorge als Rekursinstanz überspringen, weil dieses in der Sache bereits Weisungen erteilt habe. Das Zürcher Verfahrensrecht kennt die Figur der Sprungbeschwerde nicht. Selbst bei einer sinngemässen Heranziehung von Art. 47 Abs. 2 VwVG wäre indes nicht das Verwaltungsgericht, sondern die Direktion der Justiz und des Innern Rekursbehörde (E. 3a). Weiterleitung der Beschwerde an das Amt für Gemeinden und berufliche Vorsorge, das vorerst Überlegungen zu seinem mit der Beschwerde wohl sinngemäss verlangten Ausstand wird anstellen müssen (E. 3b).
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KI-generiertCited as the procedural rule that would apply if the appeal were considered analogously, directing review to the Department of Justice and Interior, not the Administrative Court.
The judgment relates to the procedural context of the administrative law review concerning the refusal of the marriage preparation procedure.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2002.00202
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2002.00202 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 10.07.2002 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Ehevorbereitungsverfahren · Den Beschwerdeführenden [ausländische Staatsangehörige] wird die Durchführung eines Ehevorbereitungsverfahrens verweigert, weil sie nicht ihre Original-Geburtsurkunden aus ihrem Geburtsland beibringen. Die Beschwerdeführenden wollen das kantonale Amt für Gemeinden und berufliche Vorsorge als Rekursinstanz überspringen, weil dieses in der Sache bereits Weisungen erteilt habe.
Das Zürcher Verfahrensrecht kennt die Figur der Sprungbeschwerde nicht. Selbst bei einer sinngemässen Heranziehung von Art. 47 Abs. 2 VwVG wäre indes nicht das Verwaltungsgericht, sondern die Direktion der Justiz und des Innern Rekursbehörde (E. 3a). Weiterleitung der Beschwerde an das Amt für Gemeinden und berufliche Vorsorge, das vorerst Überlegungen zu seinem mit der Beschwerde wohl sinngemäss verlangten Ausstand wird anstellen müssen (E. 3b). · --- · Stichworte: · AUSSTAND EHEVORBEREITUNG SPRUNGBESCHWERDE SPRUNGREKURS ÜBRIGES BESONDERES VERWALTUNGSRECHT WEISUNG WEITERE BESCHWERDEVORAUSSETZUNGEN ZIVILSTANDSWESEN · Rechtsnormen:
· § 19a VRG § 19b VRG § 41 VRG Art. 47 lit. II VwVG Art. 19 lit. I ZStV Art. 20 lit. I ZStV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3