Billboard Permit Denial Overturned
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed the denial of a permit for a billboard, where the lower instance had granted the permit, and the applicant sought to overturn that decision. The court considered the requirements for granting or denying permits for advertising structures and the significance of guidelines that further specify regulations for advertising. It reasoned that an advertising concept must allow for the specific examination of each individual project; otherwise, it risks granting permits in advance, which could lead to legally flawed discretionary decisions for unforeseen projects. In this specific case, absent any specific placement considerations that would oppose the permit, the court found no grounds to deny the billboard permit.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Die von der Beschwerdeführerin verweigerte Baubewilligung für eine Plakatwerbestelle wurde von der Vorinstanz erteilt. Die Beschwerdeführerin verlangt die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids. Rechtsprechung zu den Bewilligungs-/Verweigerungsvoraussetzungen für Plakatanlagen. Bedeutung von Richtlinien, welche § 238 Abs. 1 PBG für Werbeanlagen konkretisieren (E. 2a). Ein Plakatierungskonzept muss so gestaltet sein, dass die konkrete Prüfung jedes einzelnen Projekts möglich bleibt; andernfalls läuft es auf vorgezogene Baubewilligungen hinaus, die für nicht vorgesehene Projekte zu (rechtsverletzenden) Ermessensunterschreitungen führen (E. 2b). Im vorliegenden Fall sprechen - neben dem hier nicht anwendbaren Plakatierungskonzept - keine Einordnungsgesichtspunkte gegen die Bewilligung der Plakatwerbestelle (E. 3).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for the permit/refusal requirements for advertising structures.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2002.00085
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2002.00085 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.09.2002 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid am 16.06.2003 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Die von der Beschwerdeführerin verweigerte Baubewilligung für eine Plakatwerbestelle wurde von der Vorinstanz erteilt. Die Beschwerdeführerin verlangt die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids.
Rechtsprechung zu den Bewilligungs-/Verweigerungsvoraussetzungen für Plakatanlagen. Bedeutung von Richtlinien, welche § 238 Abs. 1 PBG für Werbeanlagen konkretisieren (E. 2a). Ein Plakatierungskonzept muss so gestaltet sein, dass die konkrete Prüfung jedes einzelnen Projekts möglich bleibt; andernfalls läuft es auf vorgezogene Baubewilligungen hinaus, die für nicht vorgesehene Projekte zu (rechtsverletzenden) Ermessensunterschreitungen führen (E. 2b). Im vorliegenden Fall sprechen - neben dem hier nicht anwendbaren Plakatierungskonzept - keine Einordnungsgesichtspunkte gegen die Bewilligung der Plakatwerbestelle (E. 3).
· --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN EINORDNUNG ERMESSENSUNTERSCHREITUNG GESTALTUNG UND EINORDNUNG PLAKATDICHTE PLAKATIERUNGSKONZEPT PLAKATWERBESTELLE WERBEDICHTE WERBETRÄGER · Rechtsnormen: · § 238 Abs. I PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3