Property Damage Appeal Brief Indecency Sanction
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed the issue of an improperly lengthy and indecent appeal brief concerning a claim for property damage compensation, specifically regarding fire insurance. The court reasoned that while accusations of partiality or dereliction of duty against authorities are generally not indecent, the submission contained indecent elements such as unfounded accusations of deliberate perversion of justice, character defects, and overly polemical language unconnected to the actual claims. Consequently, the court ruled to dismiss the appeal brief unless it was corrected, threatening non-admittance if the faults were not remedied, which was deemed an appropriate consequence under the relevant procedural rules.
Legislator-Regeste
AmtlichErsatzpflicht für Gebäudeschaden | Ungebührliche und übermässig weitschweifige Beschwerdeschrift. Definition von Ungebührlichkeit und Weitschweifigkeit (E.2a). Weitschweifigkeit und Ungebührlichkeit im vorliegenden Fall bejaht (E.2c,d). Insbesondere zur Ungebührlichkeit: Ungebührlichkeit ist nicht leichthin anzunehmen. Der Vorwurf der Parteilichkeit oder der Amtspflichtverletzung gegenüber Behörden ist grundsätzlich nicht ungebührlich. Die Bewertung polemischer Äusserungen hängt davon ab, inwieweit ein realer Hintergrund oder ein Zusammenhang zu den vorgebrachten Anträgen vorliegt. Offen gelassen, ob die Unterstellung bewusster Amtspflichtverletzungen zur blossen Rüge von Verfahrensfehlern ungebührlich ist. Ungebührlichkeit des Vorwurfs der bewussten Rechtsbeugung ohne konkrete Anzeichen hierfür, der Abnormalität und von Charaktermängeln ohne jeden Bezug zum Sachverhalt sowie bestimmter Ausdrücke (E. 2d). Angemessene Rechtsfolge ist die Rückweisung zur Verbesserung unter Androhung des Nichteintretens und im Säumnisfall das Nichteintreten (E.3).
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2001.00228
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2001.00228 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.09.2001 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid am 12.12.2001 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Ersatzpflicht für Gebäudeschaden · Ungebührliche und übermässig weitschweifige Beschwerdeschrift. Definition von Ungebührlichkeit und Weitschweifigkeit (E.2a). Weitschweifigkeit und Ungebührlichkeit im vorliegenden Fall bejaht (E.2c,d).
Insbesondere zur Ungebührlichkeit: Ungebührlichkeit ist nicht leichthin anzunehmen. Der Vorwurf der Parteilichkeit oder der Amtspflichtverletzung gegenüber Behörden ist grundsätzlich nicht ungebührlich. Die Bewertung polemischer Äusserungen hängt davon ab, inwieweit ein realer Hintergrund oder ein Zusammenhang zu den vorgebrachten Anträgen vorliegt. Offen gelassen, ob die Unterstellung bewusster Amtspflichtverletzungen zur blossen Rüge von Verfahrensfehlern ungebührlich ist. Ungebührlichkeit des Vorwurfs der bewussten Rechtsbeugung ohne konkrete Anzeichen hierfür, der Abnormalität und von Charaktermängeln ohne jeden Bezug zum Sachverhalt sowie bestimmter Ausdrücke (E. 2d).
Angemessene Rechtsfolge ist die Rückweisung zur Verbesserung unter Androhung des Nichteintretens und im Säumnisfall das Nichteintreten (E.3). · --- · Stichworte: · ANDROHUNG ANSTANDSGEBOT BESCHWERDESCHRIFT FEUERPOLIZEI UND GEBÄUDEVERSICHERUNG NICHTEINTRETEN ORDNUNGSBUSSE SÄUMNISFOLGEN ÜBRIGES ALLGEMEINES VERWALTUNGSPROZESSRECHT UNGEBÜHRLICHKEIT WEITSCHWEIFIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 6 lit. I EMRK Art. 1 lit. I OrdnungsstrafG Art. 2 lit. d OrdnungsstrafG Art. 4 lit. I OrdnungsstrafG § 21 lit. I StPO § 5 lit. III VRG § 56 Abs. II VRG · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3