Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2001.00136 • VG ZH VB.2001.00136 KI-generiert

Federal Health Insurance Contribution Redirection Dispute Inadmissibility

Geschäftsnummer VB.2001.00136
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court declined to rule on a dispute concerning the collection and forwarding of a federal contribution for health insurance premium reductions, as the petitioner was not directly challenging the distribution decision made by the cantonal executive, but rather pursuing a goal achievable only under conditions not addressed by the challenged decision. Furthermore, the court reasoned that reinstating the cantonal reporting deadline, which had long since passed the federal deadline, was inappropriate, and the petitioner's standing or protectable interest in the specific matter of the federal contribution's redirection was not established, rendering the appeal inadmissible.

Legislator-Regeste

Amtlich

Krankenversicherung (Rückerstattung Bundesanteil an Prämienübernahmen) | Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in einer Streitigkeit um Einforderung und Weiterleitung eines Bundesbeitrags durch den Kanton Ob das Gericht in einer Streitigkeit um die Ausrichtung eines Staatsbeitrags zuständig wäre, kann offen bleiben, da auf die vorliegende Beschwerde um Ausrichtung und Weiterleitung eines Bundesbeitrags nicht einzutreten ist (E. 1a). Die Beschwerdeführerin stellt die vom Regierungsrat beschlossene Verteilung des Bundesbeitrags nicht in Frage. Ihr eigenes Ziel kann sie nur unter zwei Voraussetzungen erreichen, die beide nicht Gegenstand des angefochtenen Entscheids waren (E. 1b). Die vom Kanton angesetzte Meldefrist ist nicht wiederherzustellen, die die Frist des Bundes längst abgelaufen ist (E. 1c).

Schlagwörter

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Streitgegenstand Krankenversicherungsprämien Versicherungsbeitragshinterziehung Beschwerdelegitimation Beitrag nichtanerkannte Krankenkasse

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2001.00136

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2001.00136 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.06.2001 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Krankenversicherung (Rückerstattung Bundesanteil an Prämienübernahmen) · Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in einer Streitigkeit um Einforderung und Weiterleitung eines Bundesbeitrags durch den Kanton Ob das Gericht in einer Streitigkeit um die Ausrichtung eines Staatsbeitrags zuständig wäre, kann offen bleiben, da auf die vorliegende Beschwerde um Ausrichtung und Weiterleitung eines Bundesbeitrags nicht einzutreten ist (E. 1a).

Die Beschwerdeführerin stellt die vom Regierungsrat beschlossene Verteilung des Bundesbeitrags nicht in Frage. Ihr eigenes Ziel kann sie nur unter zwei Voraussetzungen erreichen, die beide nicht Gegenstand des angefochtenen Entscheids waren (E. 1b). Die vom Kanton angesetzte Meldefrist ist nicht wiederherzustellen, die die Frist des Bundes längst abgelaufen ist (E. 1c). · --- · Stichworte: · BUNDESBEITRAG EINGABEFRIST FRISTWIEDERHERSTELLUNG LEGITIMATION PRÄMIENVERBILLIGUNG SCHUTZWÜRDIGES INTERESSE STAATSBEITRAG STAATSBEITRÄGE (SUBVENTIONEN), FINANZAUSGLEICH ZUSTÄNDIGKEIT · Rechtsnormen:

· Art. 7 lit. I BeitragsV/VPVK § 8 lit. I EV KVG Art. 65 lit. I KVG Art. 66 lit. I KVG Art. 66 lit. IV KVG § 21 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3