Challenger Standing in Direct Award of Public Surveying Contract
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA party challenging the direct award of a public surveying contract has standing if they can credibly undertake such work and demonstrate a legitimate interest in its execution, including challenging the omission of a public tender or arguing for an invitation procedure if they are an obvious potential invitee. The court reasoned that the exception for direct award based on the need for interchangeability with existing products allows consideration of coordination costs, but generally requires that the existing products were procured through a procedure commensurate with the total value of the combined contracts, especially if subsequent works were foreseeable.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Vergabe betreffend Vermessungsarbeiten Legitimation zur Beschwerde gegen die freihändige Vergabe eines öffentlichen Auftrags: Die Rüge, dass zu Unrecht auf die öffentliche Ausschreibung eines Auftrags verzichtet worden sei, steht dem Beschwerdeführer zu, der in der Lage ist, einen Auftrag der betreffenden Art zu übernehmen, und ein Interesse an dessen Ausführung glaubhaft macht. Zur Rüge, dass anstelle der freihändigen Vergabe ein Einladungsverfahren hätte durchgeführt werden müssen, ist der Beschwerdeführer legitimiert, wenn er offensichtlich zum Kreis der für eine Einladung in Frage kommenden Anbieter zählt (E. 2). Freihändige Vergabe als Ausnahme nach § 11 Abs. 1 lit. f SubmV: Beim Erfordernis der Austauschbarkeit mit schon vorhandenen Produkten darf der Aufwand, den die Koordination des neuen Auftrags mit diesen Produkten verursachen würde, berücksichtigt werden (E. 4c). Die Berufung auf die Ausnahme ist grundsätzlich nur zulässig, wenn die vorhandenen Produkte, zu welchen die Austauschbarkeit gewährleistet werden soll, in einem dem massgeblichen Auftragswert entsprechenden Verfahren beschafft wurden. Soweit damals die Notwendigkeit von Folgeaufträgen bereits bekannt war, war der Gesamtwert der kombinierten Aufträge massgeblich (E. 4d).
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2001.00116
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2001.00116 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.11.2001 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe betreffend Vermessungsarbeiten Legitimation zur Beschwerde gegen die freihändige Vergabe eines öffentlichen Auftrags: Die Rüge, dass zu Unrecht auf die öffentliche Ausschreibung eines Auftrags verzichtet worden sei, steht dem Beschwerdeführer zu, der in der Lage ist, einen Auftrag der betreffenden Art zu übernehmen, und ein Interesse an dessen Ausführung glaubhaft macht.
Zur Rüge, dass anstelle der freihändigen Vergabe ein Einladungsverfahren hätte durchgeführt werden müssen, ist der Beschwerdeführer legitimiert, wenn er offensichtlich zum Kreis der für eine Einladung in Frage kommenden Anbieter zählt (E. 2). Freihändige Vergabe als Ausnahme nach § 11 Abs. 1 lit. f SubmV: Beim Erfordernis der Austauschbarkeit mit schon vorhandenen Produkten darf der Aufwand, den die Koordination des neuen Auftrags mit diesen Produkten verursachen würde, berücksichtigt werden (E. 4c). Die Berufung auf die Ausnahme ist grundsätzlich nur zulässig, wenn die vorhandenen Produkte, zu welchen die Austauschbarkeit gewährleistet werden soll, in einem dem massgeblichen Auftragswert entsprechenden Verfahren beschafft wurden.
Soweit damals die Notwendigkeit von Folgeaufträgen bereits bekannt war, war der Gesamtwert der kombinierten Aufträge massgeblich (E. 4d). · --- · Stichworte: · AUSSCHREIBUNG AUSTAUSCHBARKEIT EINLADUNGSVERFAHREN FOLGEAUFTRAG FREIHÄNDIGE VERGABE LEGITIMATION RECHTSSCHUTZINTERESSE SUBMISSIONSRECHT VERMESSUNG · Rechtsnormen: · § 1 lit. iii SubmV § 6 SubmV § 8 lit. ii SubmV § 11 lit. i f SubmV § 11 lit. i h SubmV Art. 45 VAV § 21 lit. a VRG · Publikationen: · BEZ 2001 Nr. 55 RB 2001 Nr. 20 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2