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VB.2001.00031 • VG ZH VB.2001.00031 KI-generiert

Heritage Protection Association Standing in Land Use Appeal

Geschäftsnummer VB.2001.00031
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court dismissed an appeal regarding land use planning concerning a block of buildings, primarily addressing the standing of a heritage protection association to appeal decisions related to core zones or green belt areas. The court reasoned that while heritage protection associations can possess appeal standing, it is not granted automatically in cases involving the designation of core zones or protection areas; instead, concrete indications of a protected object must be present. Furthermore, the court specifically denied standing in this case because there was currently no legal means to ensure the substance of the heritage protection desired, rendering the association's interest no longer worthy of protection.

Legislator-Regeste

Amtlich

Nutzungsplanung | Rekurslegitimation des Zürcher Heimatschutzes (im Zusammenhang mit dem Häusergeviert am Kreuzplatz in Zürich): Rechtsmittellegitimation von Heimatschutzvereinigungen im Allgemeinen (E. 3 a.A.). Zusammenfassung zu den Objekten des Heimatschutzes, zum Instrumentarium der Schutzmassnahmen, zum Begriff der Kernzone und zum Verhältnis dieser baurechtlichen Massnahmen zueinander (E. 3c). Die Legitimation ist jedenfalls n i c h t allgemein dort zuzusprechen, wo im Interesse des Heimatschutzes eine Kern- oder Freihaltezone anzuordnen wäre. Für die Legitimation müssen vielmehr näher konkretisierte Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Schutzobjekts gegeben sein. Unabhängig davon ist die Rekurslegitimation vorliegend deshalb zu verneinen, weil heute keine rechtliche Möglichkeit mehr besteht, einen Substanzschutz zu gewährleisten, und insofern ein schutzwürdiges Interesse fehlt (E. 3d). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Grundeigentum Beschwerdelegitimation Schutzzone Grüngebiet Legitimation gegen Baubewilligung schutzwürdiges Interesse
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2001.00031

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2001.00031 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.03.2001 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Nutzungsplanung · Rekurslegitimation des Zürcher Heimatschutzes (im Zusammenhang mit dem Häusergeviert am Kreuzplatz in Zürich): Rechtsmittellegitimation von Heimatschutzvereinigungen im Allgemeinen (E. 3 a.A.). Zusammenfassung zu den Objekten des Heimatschutzes, zum Instrumentarium der Schutzmassnahmen, zum Begriff der Kernzone und zum Verhältnis dieser baurechtlichen Massnahmen zueinander (E. 3c).

Die Legitimation ist jedenfalls n i c h t allgemein dort zuzusprechen, wo im Interesse des Heimatschutzes eine Kern- oder Freihaltezone anzuordnen wäre. Für die Legitimation müssen vielmehr näher konkretisierte Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Schutzobjekts gegeben sein. Unabhängig davon ist die Rekurslegitimation vorliegend deshalb zu verneinen, weil heute keine rechtliche Möglichkeit mehr besteht, einen Substanzschutz zu gewährleisten, und insofern ein schutzwürdiges Interesse fehlt (E. 3d). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte:

· HEIMATSCHUTZ KERNZONE LEGITIMATION REKURSLEGITIMATION SCHUTZWÜRDIGES INTERESSE VERBANDSBESCHWERDE · Rechtsnormen: · § 23 NaturschutzV § 50 PBG § 203 PBG § 205 PBG § 338a Abs. II PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3