Disclosure of School Ideological Affiliations to Parents Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertAuthorities are not only permitted but required to inform parents about a private school's known affiliations with organizations holding specific ideological and political views before placing a child in that school. Such disclosure does not violate data protection regulations or infringe upon the economic freedom of the school operator, thus upholding the previous decision.
Legislator-Regeste
AmtlichDatenschutz | Die Behörden sind im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Eltern nicht bloss berechtigt, sondern gehalten, diese vor der Zuweisung eines Kindes in eine Privatschule auf deren ihnen bekannte Verbindung mit einer Vereinigung mit bestimmten weltanschaulichen und politischen Haltungen hinzuweisen. Zur Eintretensfrage (E. 1). Die Bekanntgabe von ideellen Verbindungen einer Privatschule zu einer Vereinigung mit bestimmten weltanschaulichen und politischen Ansichten durch eine Behörde zwecks Information interessierter Eltern verstösst nicht gegen die Datenschutzbestimmungen und verletzt die Wirtschaftsfreiheit des Schulbetreibenden nicht, weshalb der zutreffende Rekursentscheid zu bestätigen ist (E. 2).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertThe court confirmed the appealed decision, stating that the disclosure of ideological connections of a private school does not violate data protection provisions.
The court confirmed the appealed decision, stating that the disclosure of ideological connections of a private school does not violate data protection provisions.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2001.00027
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2001.00027 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.04.2001 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid am 19.09.2001 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Datenschutz · Die Behörden sind im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Eltern nicht bloss berechtigt, sondern gehalten, diese vor der Zuweisung eines Kindes in eine Privatschule auf deren ihnen bekannte Verbindung mit einer Vereinigung mit bestimmten weltanschaulichen und politischen Haltungen hinzuweisen.
Zur Eintretensfrage (E. 1). Die Bekanntgabe von ideellen Verbindungen einer Privatschule zu einer Vereinigung mit bestimmten weltanschaulichen und politischen Ansichten durch eine Behörde zwecks Information interessierter Eltern verstösst nicht gegen die Datenschutzbestimmungen und verletzt die Wirtschaftsfreiheit des Schulbetreibenden nicht, weshalb der zutreffende Rekursentscheid zu bestätigen ist (E. 2). · --- · Stichworte: · BEKANNTGABE DATENSCHUTZ ERZIEHUNG, BILDUNG, WISSENSCHAFT GEHEIMSPHÄRE VERBINDUNG WIRTSCHAFTSFREIHEIT ZUSTÄNDIGKEIT DES VERWALTUNGSGERICHTS · Rechtsnormen:
· § 2 DatenschutzG § 5 DatenschutzG § 8 DatenschutzG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2