Business Analysis Costs Refund for Social Assistance Recipients
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered whether to allow a refund for business analysis costs for self-employed individuals receiving social assistance. The court decided not to proceed with the appeal concerning the extent of the refund obligation, as it exceeded the requested waiver of business analysis costs. However, the court found that a refund could be permitted under specific conditions, including a change in circumstances since the assistance was granted, which was deemed met regarding the marketability of the property. While business analysis costs are generally refundable, full repayment was deemed incompatible with the principle of good faith in this case.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Umfang der Rückerstattungspflicht; Übernahme von Betriebsanalyse-Kosten bei Selbständigerwerbenden Soweit die Beschwerdeführerin mehr verlangt als den Verzicht auf die Rückerstattung der Kosten der Betriebsanalyse, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten (E. 2). Eine Rückerstattung nach § 27 Abs. 1 Halbsatz 2 SHG setzt voraus, dass sich die massgebenden Verhältnisse seit Gewährung der Unterstützung verändert haben (E. 3a). Diese Voraussetzung kann hinsichtlich der Verwertbarkeit der Liegenschaft der Beschwerdeführerin gerade noch als erfüllt angesehen werden (E. 3b, c). Kosten einer Betriebsberatung für Selbständigerwerbende stellen grundsätzlich rückforderbare Sozialhilfeleistungen dar (E. 4b). Vorliegend wäre aber eine vollständige Rückforderung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zu vereinbaren (E. 4c).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertBasis for the refund obligation of social assistance, requiring a change in circumstances since the granting of support.
Cited in relation to the principle of good faith (Treu und Glauben) concerning the refund of costs.
Mentioned in the context of the refund obligation for social assistance.
Mentioned in the context of the refund obligation for social assistance.
Mentioned in the context of social assistance.
Mentioned in the context of social assistance.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2000.00259
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2000.00259 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 14.09.2000 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Umfang der Rückerstattungspflicht; Übernahme von Betriebsanalyse-Kosten bei Selbständigerwerbenden Soweit die Beschwerdeführerin mehr verlangt als den Verzicht auf die Rückerstattung der Kosten der Betriebsanalyse, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten (E. 2). Eine Rückerstattung nach § 27 Abs. 1 Halbsatz 2 SHG setzt voraus, dass sich die massgebenden Verhältnisse seit Gewährung der Unterstützung verändert haben (E. 3a).
Diese Voraussetzung kann hinsichtlich der Verwertbarkeit der Liegenschaft der Beschwerdeführerin gerade noch als erfüllt angesehen werden (E. 3b, c). Kosten einer Betriebsberatung für Selbständigerwerbende stellen grundsätzlich rückforderbare Sozialhilfeleistungen dar (E. 4b). Vorliegend wäre aber eine vollständige Rückforderung mit dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zu vereinbaren (E. 4c). · --- · Stichworte: · BETRIEBSANALYSE RÜCKERSTATTUNG RÜCKERSTATTUNGSPFLICHT SELBSTÄNDIGERWERBEND SICHERSTELLUNG TREU UND GLAUBEN UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen:
· Art. 9 BV § 15 lit. I SHG § 20 SHG § 27 lit. I SHG § 27 lit. II SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3