Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2000.00254 • VG ZH VB.2000.00254 KI-generiert

Denial of Residence Permit Extension for Minor Child Upheld

Geschäftsnummer VB.2000.00254
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court dismissed a complaint challenging the denial of a residence permit extension for a seven-year-old child of Portuguese nationality under the care of their Dominican mother, ruling that the "Exchange of Letters of April 12, 1990, between Switzerland and Portugal" grants no independent right to a settlement permit for such a minor. The court reasoned that this agreement, tailored for gainfully employed persons, does not establish an independent right of presence for a minor who cannot autonomously determine their domicile, thereby concluding that the administrative court lacked jurisdiction to hear the appeal because the underlying permit denial was an administrative decision not subject to appeal to the court.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung | . Der "Briefwechsel vom 12. April 1990 zwischen der Schweiz und Portugal über die administrative Stellung der Staatsangehörigen aus einem der beiden Länder im anderen nach einer ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von fünf Jahren" vermittelt einem siebenjährigen Kind mit portugiesischer Staatsangehörigkeit, das unter der Obhut seiner dominikanischen Mutter steht, keinen eigenen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung, weshalb gegen die Verweigerung einer Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung die Beschwerde an das Verwaltungsgericht nicht zur Verfügung steht. Verwaltungsgericht als Beschwerdeinstanz (E. 1). Entscheid der zuständigen Behörde über die Aufenthaltsbewilligung (E. 2). Grundsätzliche Prüfung des Vorliegens eines Anwesenheitsanspruchs unter der Eintretensfrage. Der auf Berufstätige zugeschnittene "Briefwechsel" begründet für ein minderjähriges Kind, das nicht selbständig über seinen Wohnsitz bestimmen kann, keinen eigenen Anspruch (E. 3).

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen minderjähriges Kind sachliche Unzuständigkeit Verwaltungsbeschwerde Staatsangehörigkeit erworbener Anspruch

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 100 lit. I b OG

Cited in relation to the court's jurisdiction to hear the appeal.

§ 43 lit. I h VRG

Cited in relation to the court's jurisdiction to hear the appeal.

§ 43 lit. II VRG

Cited in relation to the court's jurisdiction to hear the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2000.00254

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2000.00254 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.10.2000 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · . Der "Briefwechsel vom 12. April 1990 zwischen der Schweiz und Portugal über die administrative Stellung der Staatsangehörigen aus einem der beiden Länder im anderen nach einer ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthaltsdauer von fünf Jahren" vermittelt einem siebenjährigen Kind mit portugiesischer Staatsangehörigkeit, das unter der Obhut seiner dominikanischen Mutter steht, keinen eigenen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung, weshalb gegen die Verweigerung einer Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung die Beschwerde an das Verwaltungsgericht nicht zur Verfügung steht.

Verwaltungsgericht als Beschwerdeinstanz (E. 1). Entscheid der zuständigen Behörde über die Aufenthaltsbewilligung (E. 2). Grundsätzliche Prüfung des Vorliegens eines Anwesenheitsanspruchs unter der Eintretensfrage. Der auf Berufstätige zugeschnittene "Briefwechsel" begründet für ein minderjähriges Kind, das nicht selbständig über seinen Wohnsitz bestimmen kann, keinen eigenen Anspruch (E. 3). · --- · Stichworte: · ANWESENHEITSANSPRUCH AUFENTHALTSANSPRUCH AUFENTHALTSBEWILLIGUNG BRIEFWECHSEL NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG PORTUGAL STAATSVERTRAG WOHNSITZ ZUSTÄNDIGKEIT DES VERWALTUNGSGERICHTS · Rechtsnormen:

· Art. 8 lit. I EMRK Art. 100 lit. I b OG § 43 lit. I h VRG § 43 lit. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3