Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2000.00206 • VG ZH VB.2000.00206 KI-generiert

Contract Award Challenge After Biased Tender Drafting

Geschäftsnummer VB.2000.00206
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed an appeal challenging a contract award following a tendering process for constructing a staircase path, where the initial contractor had drafted the essential service description and subsequently bid on the project, raising concerns about prior involvement and bias that typically warrant exclusion. The court determined that even if the awarding authority improperly created the situation by unilaterally shifting from a negotiated procedure to a formal invitation procedure and distributing the draft description to other competitors, this fact alone did not warrant overturning the challenged award or granting the contract to the appellant, meaning the appellant lacked standing (legitimation) for that specific remedy; any claim for compensation related to the distribution of the description must be pursued through civil channels. Furthermore, if the awarding authority reasonably concluded during a negotiated procedure that the sole invited bidder was exploiting their exclusive position, repeating the procedure or escalating to a formal invitation process did not constitute a violation of law.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Bauauftrag für die Ausführung eines Treppenwegs Es ist grundsätzlich unzulässig, dass ein Unternehmer einen für die Ausschreibung grundlegenden Leistungsbeschrieb ausarbeitet, und sich später selber an dem betreffenden Verfahren beteiligt. Ein solcher Bieter ist vorbefasst und vom Verfahren auszuschliessen. Ob dies auch gilt, wenn die Vergabebehörde diesen Ausstandsgrund selber schafft, indem sie beschliesst, statt des freihändigen Verfahrens das höherstufige Einladungsverfahren durchzuführen und hierzu den genannten Leistungsbeschrieb eigenmächtig an zwei weitere Konkurrenten weiterleitet, um zusätzliche Angebote zu erhalten, kann offen bleiben. Ein entsprechender Einwand führte nämlich nicht dazu, dass die angefochtene Vergabe aufgehoben und der Auftrag antragsgemäss an den Beschwerdeführer vergeben würde. Insofern fehlt es an der Legitimation. Will der Beschwerdeführer aufgrund der Weiterleitung des ausgearbeiteten Leistungsbeschriebs eine Entschädigung geltend machen, so hat er den Zivilrechtsweg zu beschreiten (E. 3c). Kommt die Vergabebehörde anlässlich des freihändigen Verfahrens zum begründeten Schluss, der Bieter nütze die Tatsache aus, als einziger zum Angebot aufgefordert worden zu sein, kann sie ohne Rechtsverletzung das Verfahren wiederholen oder das höherstufige Einladungsverfahren durchführen (E. 4).

Schlagwörter

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Ausschluss eines Anbieters Beschwerdelegitimation Unternehmer Streitigkeiten aus Verträgen selektives Verfahren Nominatsvertrag
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2000.00206

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2000.00206 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.04.2001 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Bauauftrag für die Ausführung eines Treppenwegs

Es ist grundsätzlich unzulässig, dass ein Unternehmer einen für die Ausschreibung grundlegenden Leistungsbeschrieb ausarbeitet, und sich später selber an dem betreffenden Verfahren beteiligt. Ein solcher Bieter ist vorbefasst und vom Verfahren auszuschliessen. Ob dies auch gilt, wenn die Vergabebehörde diesen Ausstandsgrund selber schafft, indem sie beschliesst, statt des freihändigen Verfahrens das höherstufige Einladungsverfahren durchzuführen und hierzu den genannten Leistungsbeschrieb eigenmächtig an zwei weitere Konkurrenten weiterleitet, um zusätzliche Angebote zu erhalten, kann offen bleiben.

Ein entsprechender Einwand führte nämlich nicht dazu, dass die angefochtene Vergabe aufgehoben und der Auftrag antragsgemäss an den Beschwerdeführer vergeben würde. Insofern fehlt es an der Legitimation. Will der Beschwerdeführer aufgrund der Weiterleitung des ausgearbeiteten Leistungsbeschriebs eine Entschädigung geltend machen, so hat er den Zivilrechtsweg zu beschreiten (E. 3c). Kommt die Vergabebehörde anlässlich des freihändigen Verfahrens zum begründeten Schluss, der Bieter nütze die Tatsache aus, als einziger zum Angebot aufgefordert worden zu sein, kann sie ohne Rechtsverletzung das Verfahren wiederholen oder das höherstufige Einladungsverfahren durchführen (E. 4).

· --- · Stichworte: · AUSSTAND LEGITIMATION SCHADENERSATZ SUBMISSION SUBMISSIONSRECHT VORBEFASSUNG VORBEFASSUNG ZUSTÄNDIGKEIT · Rechtsnormen: · § 8 lit. II a SubmV § 1 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3