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VB.2000.00203 • VG ZH VB.2000.00203 KI-generiert

Italian National Expulsion for Drug Offenses Upheld

Geschäftsnummer VB.2000.00203
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the expulsion of an Italian national who had been sentenced to 6.5 years imprisonment for drug offenses, alongside his wife. Despite residing in Switzerland since 1986 and maintaining strong ties to his home country, the court found the expulsion to be proportionate. The public interest in expulsion, due to the severity of the offenses, outweighed the individual's private interests, and returning to Italy, where his children and other relatives reside, was deemed reasonable.

Legislator-Regeste

Amtlich

Ausweisung aus der Schweiz | Bestätigung der Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten gemeinsam mit seiner Ehefrau zu 6 1/2 Jahren Zuchthaus verurteilten italiensichen Staatsangehörigen. Der Bf. ist zwar seit 1986 in der Schweiz, der Bezug zu seinem Herkunftsland war jedoch weiterhin intensiv. Die Ausweisung ist verhältnismässig, da das öffentliche Interesse wegen des erheblichen Verschuldens des Bf schwerer wiegt als seine privaten Interessen und ihm eine Rückkehr nach Italien, wo sich seine Kinder seit der Verhaftung der Eltern sowie weitere Verwandte aufhalten, zumutbar erscheint (E. 2). Abweisung. Vgl. auch VB.2000.202

Schlagwörter

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strafrechtliche Landesverweisung Strafzumessung Betäubungsmittelbesitz Entlassung aus dem Bürgerrecht Widerhandlung gegen das Ausländergesetz Ausreise

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 16 lit. III ANAV
Cited in the context of the legal provisions governing expulsion.
Art. 10 lit. I a ANAG
Cited as the legal basis for the expulsion order.
Art. 11 lit. III 1 ANAG
Cited in relation to the expulsion of foreign nationals.
§ 55 VRG
Cited as the legal basis for the court's decision.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 10 lit. I a ANAG

Cited as the legal basis for the expulsion order.

Art. 11 lit. III 1 ANAG

Cited in relation to the expulsion of foreign nationals.

Art. 16 lit. III ANAV

Cited in the context of the legal provisions governing expulsion.

§ 55 VRG

Cited as the legal basis for the court's decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2000.00203

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2000.00203 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.07.2000 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Ausweisung aus der Schweiz · Bestätigung der Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten gemeinsam mit seiner Ehefrau zu 6 1/2 Jahren Zuchthaus verurteilten italiensichen Staatsangehörigen. Der Bf. ist zwar seit 1986 in der Schweiz, der Bezug zu seinem Herkunftsland war jedoch weiterhin intensiv.

Die Ausweisung ist verhältnismässig, da das öffentliche Interesse wegen des erheblichen Verschuldens des Bf schwerer wiegt als seine privaten Interessen und ihm eine Rückkehr nach Italien, wo sich seine Kinder seit der Verhaftung der Eltern sowie weitere Verwandte aufhalten, zumutbar erscheint (E. 2). Abweisung. Vgl. auch VB.2000.202 · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG AUSWEISUNG INTEGRATION STRAFFÄLLIGKEIT VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VERSCHULDEN · Rechtsnormen: · Art. 10 lit. I a ANAG Art. 11 lit. III 1 ANAG Art. 16 lit. III ANAV § 55 VRG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3