Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2000.00194 • VG ZH VB.2000.00194 KI-generiert

Advertisement Concession vs. Procurement Jurisdiction Dispute

Geschäftsnummer VB.2000.00194
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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The matter concerned a challenge to a municipal decision granting the right to post advertisements on public land, which the challenging party viewed as a public contract subject to submission law. The court reasoned that granting the right to post advertisements on public property constitutes the concession of a special use authorization, not a procurement under public submission law, and therefore, a direct appeal to the administrative court was inadmissible; consequently, the appeal was dismissed for lack of jurisdiction and referred to the appropriate authority.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Bei der Erteilung des Rechts zum Plakataushang auf öffentlichem Grund durch das Gemeinwesen handelt es sich nicht um eine Vergabe im Sinn des Submissionsrechts sondern um die Verleihung einer Sondernutzungskonzession. Gegen einen derartigen Beschluss steht demnach die direkte Beschwerde an das Verwaltungsgericht nicht zur Verfügung und ist ein entsprechendes Rechtsmittel zuständigkeitshalber an den Bezirksrat zu überweisen (E. 1 und 2).

Schlagwörter

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sachliche Unzuständigkeit öffentliches Beschaffungswesen Streitgegenstand Konzession Verwendungsrecht Bodenrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 5 lit. II VRG

Cited in the dispositive, indicating that the decision regarding the right to post advertisements is a concession of special use, not a public procurement.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2000.00194

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2000.00194 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.07.2000 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Bei der Erteilung des Rechts zum Plakataushang auf öffentlichem Grund durch das Gemeinwesen handelt es sich nicht um eine Vergabe im Sinn des Submissionsrechts sondern um die Verleihung einer Sondernutzungskonzession. Gegen einen derartigen Beschluss steht demnach die direkte Beschwerde an das Verwaltungsgericht nicht zur Verfügung und ist ein entsprechendes Rechtsmittel zuständigkeitshalber an den Bezirksrat zu überweisen (E. 1 und 2). · --- · Stichworte: · BENÜTZUNG ÖFFENTLICHEN GRUNDES KONZESSION PLAKATIERUNG SONDERNUTZUNGSKONZESSION SUBMISSION SUBMISSIONSRECHT ÜBERWEISUNG · Rechtsnormen: · § 5 lit. II VRG · Publikationen: · BEZ 2000 Nr. 44 RB 2000 Nr. 65 ZBL 2001 S. 96 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3