Challenge to Waste Collection Contract Award Decision Jurisdiction
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA challenge was brought against the award decision concerning a contract for the weekly collection of municipal waste, but the court ruled that generally, only the award decision itself, not the subsequent private law contract based upon it, can be challenged via a submission complaint, especially if modifying the contract would not alter the essential scope of services. Furthermore, given the three-tiered structure of the waste management association, the authority to grant the award rested with the Operations Commission, while the final contract execution was the responsibility of the Delegates' Assembly.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Submission betreffend die wöchentliche Abfuhr von Siedlungsabfällen Grundsätzlich kann mit der Submissionsbeschwerde nur die Zuschlagsverfügung, nicht aber der gestützt darauf abgeschlossene (privatrechtliche) Vertrag angefochten werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn durch eine allfällige Überarbeitung des Vertrags der massgebliche Leistungsinhalt nicht verändert wird (E. 3a). Bei der vorliegenden dreistufigen Organisation des Kehrichtzweckverbands fällt die Zuschlagserteilung in die Zuständigkeit der Betriebskommission, während der Vertragsschluss Sache der Delegiertenversammlung ist (E. 3b).
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2000.00183
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2000.00183 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.12.2000 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Submission betreffend die wöchentliche Abfuhr von Siedlungsabfällen
Grundsätzlich kann mit der Submissionsbeschwerde nur die Zuschlagsverfügung, nicht aber der gestützt darauf abgeschlossene (privatrechtliche) Vertrag angefochten werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn durch eine allfällige Überarbeitung des Vertrags der massgebliche Leistungsinhalt nicht verändert wird (E. 3a). Bei der vorliegenden dreistufigen Organisation des Kehrichtzweckverbands fällt die Zuschlagserteilung in die Zuständigkeit der Betriebskommission, während der Vertragsschluss Sache der Delegiertenversammlung ist (E. 3b). · --- · Stichworte: · SUBMISSIONSRECHT VERTRAGSSCHLUSS ZUSCHLAG ZUSTÄNDIGKEIT ZWECKVERBAND · Rechtsnormen: · § 7 GemeindeG § 64 lit. II GemeindeG Art. 13 lit. g IVöB § 29 SubmV · Publikationen: · BEZ 2001 Nr. 13 RB 2000 Nr. 63 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4