Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2000.00183 • VG ZH VB.2000.00183 KI-generiert

Challenge to Waste Collection Contract Award Decision Jurisdiction

Geschäftsnummer VB.2000.00183
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A challenge was brought against the award decision concerning a contract for the weekly collection of municipal waste, but the court ruled that generally, only the award decision itself, not the subsequent private law contract based upon it, can be challenged via a submission complaint, especially if modifying the contract would not alter the essential scope of services. Furthermore, given the three-tiered structure of the waste management association, the authority to grant the award rested with the Operations Commission, while the final contract execution was the responsibility of the Delegates' Assembly.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Submission betreffend die wöchentliche Abfuhr von Siedlungsabfällen Grundsätzlich kann mit der Submissionsbeschwerde nur die Zuschlagsverfügung, nicht aber der gestützt darauf abgeschlossene (privatrechtliche) Vertrag angefochten werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn durch eine allfällige Überarbeitung des Vertrags der massgebliche Leistungsinhalt nicht verändert wird (E. 3a). Bei der vorliegenden dreistufigen Organisation des Kehrichtzweckverbands fällt die Zuschlagserteilung in die Zuständigkeit der Betriebskommission, während der Vertragsschluss Sache der Delegiertenversammlung ist (E. 3b).

Schlagwörter

KI-generiert
kommunale Zuschlagserteilung Siedlungsabfälle Managementvertrag Gemeindeversammlung Verein Kehrichtgebühr

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2000.00183

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2000.00183 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.12.2000 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Submission betreffend die wöchentliche Abfuhr von Siedlungsabfällen

Grundsätzlich kann mit der Submissionsbeschwerde nur die Zuschlagsverfügung, nicht aber der gestützt darauf abgeschlossene (privatrechtliche) Vertrag angefochten werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn durch eine allfällige Überarbeitung des Vertrags der massgebliche Leistungsinhalt nicht verändert wird (E. 3a). Bei der vorliegenden dreistufigen Organisation des Kehrichtzweckverbands fällt die Zuschlagserteilung in die Zuständigkeit der Betriebskommission, während der Vertragsschluss Sache der Delegiertenversammlung ist (E. 3b). · --- · Stichworte: · SUBMISSIONSRECHT VERTRAGSSCHLUSS ZUSCHLAG ZUSTÄNDIGKEIT ZWECKVERBAND · Rechtsnormen: · § 7 GemeindeG § 64 lit. II GemeindeG Art. 13 lit. g IVöB § 29 SubmV · Publikationen: · BEZ 2001 Nr. 13 RB 2000 Nr. 63 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4