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VB.2000.00146 • VG ZH VB.2000.00146 KI-generiert

Property Owner Challenges Executive Measures Without Prior Oral Hearing Request

Geschäftsnummer VB.2000.00146
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A property owner challenged the preliminary announcement of executive measures, specifically the removal of an unauthorized solar collector system, arguing for an oral hearing under Article 6 EMRK. The court dismissed the appeal, reasoning that a request for an oral hearing must be made during the initial administrative appeal proceedings concerning the removal order itself; since the underlying order to remove the structure, under threat of executive action, had become legally binding without challenge, no further appeal could be raised against the subsequent announcement of the executive action itself, and furthermore, the municipality was not required to consider a new building application proposing a significant enlargement of the already deemed unapprovable system.

Legislator-Regeste

Amtlich

Ersatzvornahme | Befehl zur Beseitigung einer Sonnenkollektoranlage Wer gestützt auf Art. 6 EMRK eine mündliche Verhandlung verlangt, hat einen entsprechenden Antrag bereits im Baurekursverfahren zu stellen. Nachdem ein Beseitigungsbefehl (unter Androhung der Ersatzvornahme) unangefochten in Rechtskraft erwuchs, kann gegen die Vorankündigung der Ersatzvornahme kein Rechtsmittel mehr erhoben werden. Wenn rechtskräftig entschieden ist, dass die eigenmächtig erstellte Kollektoranlage nicht bewilligungsfähig ist, braucht der Gemeinderat auf ein Baugesuch, gemäss welchem die streitige Anlage massiv vergrössert würde, nicht einzutreten.

Schlagwörter

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mündliche Verhandlung Klage auf Abberufung Immobilienbesitz Eigentumsbeschränkung Vorverfahren verfassungswidrige Notverordnung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 6 EMRK
· Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Ersatzvornahme · Befehl zur Beseitigung einer Sonnenkollektoranlage Wer gestützt auf Art. 6 EMRK eine mündliche Verhandlung verlangt, hat einen entsprechenden Antrag bereits im Baurekursverfahren zu stellen.
Art. 6 lit. I EMRK
· --- · Stichworte: · BESEITIGUNGSBEFEHL ERSATZVORNAHME MÜNDLICHE VERHANDLUNG SONNENKOLLEKTOR STOCKWERKEIGENTÜMER VERWALTUNGSZWANG, VOLLSTRECKUNG VOLLSTRECKUNGSVERFÜGUNG VOLLZUG VOLLZUGSANORDNUNG · Rechtsnormen: · Art. 6 lit. I EMRK § 30 VRG § 31 VRG § 59 lit.
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2000.00146

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2000.00146 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.07.2000 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Ersatzvornahme · Befehl zur Beseitigung einer Sonnenkollektoranlage Wer gestützt auf Art. 6 EMRK eine mündliche Verhandlung verlangt, hat einen entsprechenden Antrag bereits im Baurekursverfahren zu stellen. Nachdem ein Beseitigungsbefehl (unter Androhung der Ersatzvornahme) unangefochten in Rechtskraft erwuchs, kann gegen die Vorankündigung der Ersatzvornahme kein Rechtsmittel mehr erhoben werden.

Wenn rechtskräftig entschieden ist, dass die eigenmächtig erstellte Kollektoranlage nicht bewilligungsfähig ist, braucht der Gemeinderat auf ein Baugesuch, gemäss welchem die streitige Anlage massiv vergrössert würde, nicht einzutreten. · --- · Stichworte: · BESEITIGUNGSBEFEHL ERSATZVORNAHME MÜNDLICHE VERHANDLUNG SONNENKOLLEKTOR STOCKWERKEIGENTÜMER VERWALTUNGSZWANG, VOLLSTRECKUNG VOLLSTRECKUNGSVERFÜGUNG VOLLZUG VOLLZUGSANORDNUNG · Rechtsnormen: · Art. 6 lit. I EMRK § 30 VRG § 31 VRG § 59 lit. I VRG · Publikationen: · BEZ 2000 Nr. 41 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4