Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2000.00104 • VG ZH VB.2000.00104 KI-generiert

Social Assistance Dental Restoration Coverage Limits

Geschäftsnummer VB.2000.00104
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court reviewed a case concerning a request for cost coverage for dental restoration under social assistance provisions. The court determined that dental treatments necessary for a simple and appropriate restoration are covered by the social minimum standard of existence guaranteed under social welfare law, but this entitlement does not extend to preserving all existing teeth or installing bridges. Furthermore, the court found that a mandatory examination by the authority's trust physician was unnecessary, and established that either demonstrable better treatment for others or a claim for identical treatment based on parity was not established in this instance.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Kostengutsprache für eine Zahnsanierung Zahnärztliche Behandlungen gehören zu dem durch § 15 Abs. 1 SHG gewährleisteten sozialen Existenzminimum. Dieses umfasst eine einfache und zweckmässige Sanierung (E. 2b). Dagegen besteht kein Anspruch auf Erhaltung aller noch vorhandenen Zähne und auf den Einbau von Brücken (E. 2c). Eine Untersuchung durch die Vertrauensärztin der Behörde war nicht notwendig (E. 2d). Weder ist vorliegend eine bessere Behandlung anderer Hilfsbedürftiger durch die Behörde erwiesen noch würde dies ohne weiteres einen Anspruch auf gleiche Behandlung begründen (E. 2e).

Schlagwörter

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Sozialhilfe Kostenübernahme von Zahnbehandlungen Verwaltungskosten Eingliederungsmassnahme in der Sozialversicherung Einwohnerkrankenversicherung sozialversicherungsrechtliche Streitigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 15 lit. I SHG

This article defines the social minimum guaranteed by the law, which the court used to determine coverage for dental treatment.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2000.00104

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2000.00104 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.04.2000 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Kostengutsprache für eine Zahnsanierung Zahnärztliche Behandlungen gehören zu dem durch § 15 Abs. 1 SHG gewährleisteten sozialen Existenzminimum. Dieses umfasst eine einfache und zweckmässige Sanierung (E. 2b). Dagegen besteht kein Anspruch auf Erhaltung aller noch vorhandenen Zähne und auf den Einbau von Brücken (E. 2c).

Eine Untersuchung durch die Vertrauensärztin der Behörde war nicht notwendig (E. 2d). Weder ist vorliegend eine bessere Behandlung anderer Hilfsbedürftiger durch die Behörde erwiesen noch würde dies ohne weiteres einen Anspruch auf gleiche Behandlung begründen (E. 2e). · --- · Stichworte: · FÜRSORGE SITUATIONSBEDINGTE LEISTUNGEN SOZIALES EXISTENZMINIMUM WIRTSCHAFTLICHE HILFE ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG · Rechtsnormen: · § 15 lit. I SHG § 17 SHV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4