Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2000.00095 • VG ZH VB.2000.00095 KI-generiert

Land Use Appeal Deadline and Jurisdiction Dispute

Geschäftsnummer VB.2000.00095
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A petitioner challenged a decision regarding land use planning and sought the reinstatement of an appeal deadline, but the court determined that the appropriate authority to rule on the reinstatement request was the Building Appeals Commission, not the district council, and that the petitioner should have filed such a request immediately after inspecting the files in the previous summer, meaning the deadline had already expired. Furthermore, since the challenged municipal resolution on land use planning had become final, only a revision application was appropriate, and there was doubt as to whether the 90-day period for filing this revision had also passed; finally, the court upheld the standard administrative fees assessed in the process before the Building Appeals Commission as being within the legal framework.

Legislator-Regeste

Amtlich

Nutzungsplanung | Nutzungsplanung: Wiederherstellung der Rekursfrist; Revision; Gebühren im Rekursverfahren: Abgrenzung zwischen Fristwiederherstellung und Revision (E. 2a). Fristwiederherstellung: Die Baurekurskommission (und nicht der Bezirksrat) wäre vorliegend die zuständige Rechtsmittelbehörde, die über die Wiederherstellung der Rekursfrist zu befinden hätte (E. 2b). Der Beschwerdeführer hätte sich bereits im Sommer 1999 nach seiner Akteneinsichtnahme veranlasst sehen müssen, ein Fristwiederherstellungsgesuch einzureichen; die Frist ist somit abgelaufen (E. 2c am Ende). Revision: Der angefochtene Beschluss des Gemeindeparlamentes betreffend Festsetzung der Nutzungsplanung ist inzwischen rechtskräftig geworden. Als Rechtsmittel kommt daher nur ein Revisionsbegehren in Frage. Zweifelhaft, ob die 90-tägige Frist zur Einreichung des Gesuchs nicht bereits abgelaufen ist (E. 2d). Gebühren im Rekursverfahren vor Baurekurskommission: Rechtsgrundlagen (E. 3a). Die Spruch- und Schreibgebühr bewegt sich im vorgegebenen Rahmen (E. 3b/c).

Schlagwörter

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Gemeindeland Gesuch an eine Behörde Zonenplanänderung Rahmenbeschluss Kompetenzkonfliktbeilegung Legitimation gegen Baubewilligung
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2000.00095

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2000.00095 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.06.2000 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Nutzungsplanung · Nutzungsplanung: Wiederherstellung der Rekursfrist; Revision; Gebühren im Rekursverfahren: Abgrenzung zwischen Fristwiederherstellung und Revision (E. 2a). Fristwiederherstellung: Die Baurekurskommission (und nicht der Bezirksrat) wäre vorliegend die zuständige Rechtsmittelbehörde, die über die Wiederherstellung der Rekursfrist zu befinden hätte (E. 2b).

Der Beschwerdeführer hätte sich bereits im Sommer 1999 nach seiner Akteneinsichtnahme veranlasst sehen müssen, ein Fristwiederherstellungsgesuch einzureichen; die Frist ist somit abgelaufen (E. 2c am Ende). Revision: Der angefochtene Beschluss des Gemeindeparlamentes betreffend Festsetzung der Nutzungsplanung ist inzwischen rechtskräftig geworden. Als Rechtsmittel kommt daher nur ein Revisionsbegehren in Frage. Zweifelhaft, ob die 90-tägige Frist zur Einreichung des Gesuchs nicht bereits abgelaufen ist (E. 2d). Gebühren im Rekursverfahren vor Baurekurskommission:

Rechtsgrundlagen (E. 3a). Die Spruch- und Schreibgebühr bewegt sich im vorgegebenen Rahmen (E. 3b/c). · --- · Stichworte: · FRIST/-EN FRISTWIEDERHERSTELLUNG GEMEINDEPARLAMENT KOSTEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN RAHMENNUTZUNGSPLÄNE RECHTSKRAFT REKURSKOSTEN REVISION SCHREIBGEBÜHREN SPRUCHGEBÜHR VERFAHREN ZUSTÄNDIGKEIT · Rechtsnormen: · § 7 GebührenO § 151 GemeindeG § 34 OV BRK § 35 OV BRK § 329 Abs. I PBG § 12 lit. II VRG § 13 lit. I VRG § 86a VRG § 86b VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4