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VB.2000.00038 • VG ZH VB.2000.00038 KI-generiert

Childcare Subsidy Calculation and Asset Depletion Appeal

Geschäftsnummer VB.2000.00038
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court reviewed an appeal concerning childcare subsidies for young children, specifically addressing the calculation of the case value, the basis for granting subsidies, and the fulfillment of criteria like required work hours and financial circumstances. The court reasoned that while deferred rent should be recognized as living expenses and current income during the benefit period is key, a sudden depletion of assets that triggered the aid must be scrutinized for potential abuse of rights; ultimately, the court remanded the case to the lower instance to supplement the factual findings, confirming the right to legal aid due to meeting the requirements for free legal assistance and counsel.

Legislator-Regeste

Amtlich

Jugendhilfe | Jugendhilfe: Kleinkinder-Betreuungsbeiträge: Streitwertberechnung (E. 1a). Grundlagen für die Ausrichtung von Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen (E. 2a). Kriterium des zu erfüllenden Arbeitspensums: Unklar, ob das geforderte Pensum von 100 % durch die Eltern tatsächlich erreicht wird oder nicht (E. 2b). Kriterium der Einkommens- und Vermögensverhältnisse: Gestundete Mietzinse sind als Lebenshaltungskosten anzuerkennen (E. 2c); als Einkommen ist das aktuelle, während der Leistungsphase tatsächlich anfallende Einkommen massgeblich (E. 2d); die plötzliche Verminderung des Vermögens, welche die Leistungen überhaupt erst auslöste, ist nicht nachvollziehbar und unter dem Aspekt des Rechtsmissbrauchs zu würdigen (E. 2e). - Rückweisung an die Vorinstanz zur Ergänzung des Sachverhalts. Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands erfüllt (E. 3a).

Schlagwörter

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Subvention Vermögensentäusserung Rechte des Kindes Zulage für Betreuungskosten unentgeltliche Rechtspflege Amtshilfe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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E. 3a
The court found that the prerequisites for granting legal aid and appointing legal counsel were met, as indicated in the dispositive.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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E. 3a

The court found that the prerequisites for granting legal aid and appointing legal counsel were met, as indicated in the dispositive.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2000.00038

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2000.00038 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.07.2000 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Jugendhilfe · Jugendhilfe: Kleinkinder-Betreuungsbeiträge: Streitwertberechnung (E. 1a). Grundlagen für die Ausrichtung von Kleinkinder-Betreuungsbeiträgen (E. 2a). Kriterium des zu erfüllenden Arbeitspensums: Unklar, ob das geforderte Pensum von 100 % durch die Eltern tatsächlich erreicht wird oder nicht (E. 2b).

Kriterium der Einkommens- und Vermögensverhältnisse: Gestundete Mietzinse sind als Lebenshaltungskosten anzuerkennen (E. 2c); als Einkommen ist das aktuelle, während der Leistungsphase tatsächlich anfallende Einkommen massgeblich (E. 2d); die plötzliche Verminderung des Vermögens, welche die Leistungen überhaupt erst auslöste, ist nicht nachvollziehbar und unter dem Aspekt des Rechtsmissbrauchs zu würdigen (E. 2e). - Rückweisung an die Vorinstanz zur Ergänzung des Sachverhalts. Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands erfüllt (E. 3a).

· --- · Stichworte: · JUGENDHILFE KLEINKINDERBETREUUNGSBEITRÄGE SACHVERHALTSERMITTLUNG · Rechtsnormen: · § 26b JugendhilfeG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4