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VB.2000.00033 • VG ZH VB.2000.00033 KI-generiert

Neighbor Appeal Against Retrospective Pool Enclosure Permit and Vested Rights Doctrine

Geschäftsnummer VB.2000.00033
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A neighbor appealed a building permit that retrospectively approved a swimming pool enclosure built in violation of setback regulations, arguing for the removal of the structure despite not having specifically requested re-notification during the public display period of the subsequent permit process. The court held that an appeal against an illegally constructed building requires the court to consider the restoration of the legal state unless the deviation from building codes is minor and public interest does not justify the demolition, or if there are grounds for vested rights; however, the mere toleration of a previous illegal structure does not create a basis for vested rights concerning a replacement structure, meaning the neighbor's right to adherence to setback requirements revived upon the removal of the original non-compliant construction.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung und Befehl | Eigenmächtige Ersetzung einer abstandswidrigen Schwimmbadüberdachung. Auf den Baurekurs eines Nachbarn, der sich bei der Gemeindeverwaltung gegen eine eigenmächtig erstellte Baute wehrt und eine "rekursfähige Verfügung" verlangt, ist auch dann einzutreten, wenn er im nachträglichen Baubewilligungsverfahren während der Auflagefrist nicht nochmals um Zustellung des baurechtlichen Entscheids ersucht (E. 1). Trotz dem strengen Wortlaut von § 341 PBG ist bei baurechtswidrigen Bauten auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verzichten, wenn die Abweichung von den Bauvorschriften gering ist und die berührten öffentlichen Interessen den Schaden, der dem Eigentümer durch den Abbruch entstünde, nicht zu rechtfertigen vermögen. Im Fall einer erheblichen Abweichung von den materiellen Bauvorschriften können demgegenüber nur Gründe des Vertrauensschutzes zu einem Verzicht auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands führen (E. 3a). Vertrauensschutz setzt eine von der zuständigen Behörde geschaffene Vertrauensgrundlage voraus. Mit der Duldung einer früheren baurechtswidrigen Baute wird keine Vertrauensgrundlage für die Zulässigkeit einer Ersatzbaute geschaffen. Mit der Beseitigung der früheren Baute lebt der Anspruch des Nachbarn auf Einhaltung des Grenzabstands wieder auf (E. 3c).

Schlagwörter

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Grenzabstandsverletzung Wegnahmerecht Abbruchbewilligung Baubewilligungspflicht Verletzung von Bewilligungsauflagen nicht bewilligtes Gebäude

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 341 PBG

Cited regarding the requirement to restore the legal situation despite the strict wording.

§ 315 Abs. I PBG

Cited in the context of the legal norms considered in the decision.

§ 316 Abs. I PBG

Cited in the context of the legal norms considered in the decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2000.00033

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2000.00033 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.04.2000 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung und Befehl · Eigenmächtige Ersetzung einer abstandswidrigen Schwimmbadüberdachung. Auf den Baurekurs eines Nachbarn, der sich bei der Gemeindeverwaltung gegen eine eigenmächtig erstellte Baute wehrt und eine "rekursfähige Verfügung" verlangt, ist auch dann einzutreten, wenn er im nachträglichen Baubewilligungsverfahren während der Auflagefrist nicht nochmals um Zustellung des baurechtlichen Entscheids ersucht (E. 1).

Trotz dem strengen Wortlaut von § 341 PBG ist bei baurechtswidrigen Bauten auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu verzichten, wenn die Abweichung von den Bauvorschriften gering ist und die berührten öffentlichen Interessen den Schaden, der dem Eigentümer durch den Abbruch entstünde, nicht zu rechtfertigen vermögen. Im Fall einer erheblichen Abweichung von den materiellen Bauvorschriften können demgegenüber nur Gründe des Vertrauensschutzes zu einem Verzicht auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands führen (E. 3a).

Vertrauensschutz setzt eine von der zuständigen Behörde geschaffene Vertrauensgrundlage voraus. Mit der Duldung einer früheren baurechtswidrigen Baute wird keine Vertrauensgrundlage für die Zulässigkeit einer Ersatzbaute geschaffen. Mit der Beseitigung der früheren Baute lebt der Anspruch des Nachbarn auf Einhaltung des Grenzabstands wieder auf (E. 3c). · --- · Stichworte: · BAURECHTSWIDRIGKEIT BESTANDESGARANTIE GESTALTUNG UND EINORDNUNG GRENZABSTAND GUTER GLAUBE LEGITIMATION NACHBARLEGITIMATION SCHWIMMBAD ÜBERDACHUNG VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VERTRAUENSGRUNDLAGE VERTRAUENSSCHUTZ · Rechtsnormen:

· § 315 Abs. I PBG § 316 Abs. I PBG § 341 PBG · Publikationen: · BEZ 2000 Nr. 23 RB 2000 Nr. 106 · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3