Wastewater Fee Assessment Timing and Stormwater Component Calculation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed an appeal concerning wastewater fees in the city, specifically challenging the computation of the stormwater component for an undeveloped property in a building zone. The court ruled that a fee assessment must be time-specific, issued only after the relevant period has concluded, and determined that the calculation of the stormwater component must solely be based on the cost incurred for the actual use of the sewage system, disregarding the taxpayer's ability to pay or the property's income value.
Legislator-Regeste
AmtlichAbwassergebühr | Abwassergebühr/Meteorwasserkomponete in der Stadt Zürich Verzicht auf zweiten Schriftenwechsel (E. 1). Die Gebührenverfügung muss zeitlich bestimmt sein, d.h. eine bestimmte Periode erfassen; sie soll erst nach Ablauf dieser Periode getroffen werden (E. 2). Bei der Berechnung der Meteorwasserkomponente eines in der Bauzone liegenden, unüberbauten Grundstücks ist weder auf die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen noch auf den Ertragswert des Grundstücks abzustellen. Massgebend ist allein der Kostenaufwand für die konkrete Inanspruchnahme des Kanalisationsnetzes (E. 3).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is the basis for the ruling regarding the calculation of the stormwater component for undeveloped land in the building zone.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.1999.00369
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.1999.00369 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.04.2000 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Abgaberecht ohne Steuern · Betreff: · Abwassergebühr · Abwassergebühr/Meteorwasserkomponete in der Stadt Zürich Verzicht auf zweiten Schriftenwechsel (E. 1). Die Gebührenverfügung muss zeitlich bestimmt sein, d.h. eine bestimmte Periode erfassen; sie soll erst nach Ablauf dieser Periode getroffen werden (E. 2).
Bei der Berechnung der Meteorwasserkomponente eines in der Bauzone liegenden, unüberbauten Grundstücks ist weder auf die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen noch auf den Ertragswert des Grundstücks abzustellen. Massgebend ist allein der Kostenaufwand für die konkrete Inanspruchnahme des Kanalisationsnetzes (E. 3). · --- · Stichworte: · ABWASSERGEBÜHR ÄQUIVALENZPRINZIP GEBÜHREN METEORWASSERKOMPONENTE · Rechtsnormen: · Art. 3 lit. II AbwGebV Zürich · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3