Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.1999.00217 • VG ZH VB.1999.00217 KI-generiert

Bid Exclusion in Public Tendering Due to Incomplete Submission and Calculation Errors

Geschäftsnummer VB.1999.00217
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court addressed an appeal concerning the exclusion of a bidder in a public tendering process for construction work, where the bid was deemed incomplete due to the failure to submit a required schedule and site installation plan, coupled with calculation errors creating uncertainty about potential future claims, even after requesting clarifications. The court held that such omissions and errors constitute grounds for exclusion under the relevant procurement regulations, and further reasoned that an applicant's experience and references, including any past complaints related to similar projects, constitute permissible criteria for awarding the contract, rendering the low price of the excluded bid irrelevant once a valid ground for exclusion exists.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Unvollständigkeit eines Angebots bei der öffentlichen Vergabe von Baumeisterarbeiten; Referenzen der Anbieter als Zuschlagskriterium. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 1). Anwendbares Recht (E. 2). Ein unvollständiges Angebot berechtigt zum Ausschluss des Anbietenden (§ 26 Abs. 1 lit. d SubmV). Wird entgegen den Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen kein Terminprogramm und kein Bauplatzinstallationsplan eingereicht und enthält das Angebot ausserdem Kalkulationsfehler, welche trotz verlangter zusätzlicher Erläuterungen (§ 28 Abs. 1 SubmV) eine Ungewissheit über allfällige Nachforderungen bewirken, so ist das Angebot unvollständig und der Anbieter ist vom Vergabeverfahren auszuschliessen (E. 4a). Die Erfahrung eines Anbieters und dessen Referenzen bzgl. ähnlicher Aufträge bilden ein zulässiges Zuschlagskriterium. Gab es im Zusammenhang mit früheren Aufträgen Beanstandungen, so darf dies im Vergabeverfahren negativ berücksichtigt werden (E. 4b). Liegt ein Ausschlussgrund vor, so kommt dem Umstand, dass der betreffende Anbieter das preislich günstigste Angebot einreichte, keine Bedeutung mehr zu (E. 4d).

Schlagwörter

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Ausschreibung im öffentlichen Beschaffungswesen Ausschluss eines Anbieters Vergabe von Bauaufträgen Öffentliche Arbeiten verwaltungsrechtlicher Vertrag Kanzleiversehen
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.1999.00217

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.1999.00217 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.02.2000 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Unvollständigkeit eines Angebots bei der öffentlichen Vergabe von Baumeisterarbeiten; Referenzen der Anbieter als Zuschlagskriterium.

Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 1). Anwendbares Recht (E. 2). Ein unvollständiges Angebot berechtigt zum Ausschluss des Anbietenden (§ 26 Abs. 1 lit. d SubmV). Wird entgegen den Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen kein Terminprogramm und kein Bauplatzinstallationsplan eingereicht und enthält das Angebot ausserdem Kalkulationsfehler, welche trotz verlangter zusätzlicher Erläuterungen (§ 28 Abs. 1 SubmV) eine Ungewissheit über allfällige Nachforderungen bewirken, so ist das Angebot unvollständig und der Anbieter ist vom Vergabeverfahren auszuschliessen (E. 4a).

Die Erfahrung eines Anbieters und dessen Referenzen bzgl. ähnlicher Aufträge bilden ein zulässiges Zuschlagskriterium. Gab es im Zusammenhang mit früheren Aufträgen Beanstandungen, so darf dies im Vergabeverfahren negativ berücksichtigt werden (E. 4b). Liegt ein Ausschlussgrund vor, so kommt dem Umstand, dass der betreffende Anbieter das preislich günstigste Angebot einreichte, keine Bedeutung mehr zu (E. 4d). · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS AUSSCHLUSSGRUND KALKULATIONSFEHLER/-IRRTUM REFERENZ SUBMISSIONSRECHT UNVOLLSTÄNDIGKEIT ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen:

· § 26 lit. I d SubmV § 28 lit. I SubmV § 31 lit. I SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3