Municipal Towing Contract Tender Criterion Validity
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerned the awarding of municipal towing contracts under the city's procurement regulations, specifically addressing the applicable law and the validity of a tender criterion requiring a single bidder to cover the entire contract volume within the city area. The court ruled that this criterion, intended for simple and rapid handling of towing orders, was permissible under procurement law. A minority dissented, arguing that the requirement constituted an undue restriction on competition, as even potential mergers by smaller firms were deemed impractical or detrimental to the goal of fostering competition, further noting that the final contract award price was unknown, suggesting a need to repeat the procedure.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Vergabe von Abschleppaufträgen nach städtischer [Zürich] Submissionsverordnung: Anwendbares Recht (E. 1 und 2). Das in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführte Zuschlagskriterium, wonach das gesamte Auftragsvolumen auf dem Stadtgebiet von einem einheitlichen Angebot abgedeckt werden muss, ist mit Blick auf eine einfache und rasche Handhabung der Abschleppaufträge nicht zu beanstanden. Abweichende Meinung der Minderheit: Das verlangte Zuschlagskriterium stellt eine unzulässige Wettbewerbsbehinderung dar. Daran ändert nichts, dass kleinere Firmen sich in geeigneter Weise hätten zusammenschliessen können, um den Zuschlag zu erhalten. Denn einerseits würde die Konkurrenz untereinander die Zusammenarbeit erschweren, und andererseits erscheint ein solcher Zusammenschluss auch mit Blick auf die angestrebte Wettbewerbsförderung als fragwürdig. Hinzu kommt, dass hier unbekannt ist, zu welchem Preis der Auftrag vergeben worden ist, was ebenfalls für die Wiederholung des Verfahrens spricht.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is implicitly related to the substantive legal framework governing the decision, as indicated in the list of cited legal norms.
This provision is listed among the legal norms cited in relation to the case facts.
This provision is listed among the legal norms cited in relation to the case facts.
This provision is listed among the legal norms cited in relation to the case facts.
This provision is listed among the legal norms cited in relation to the case facts.
This provision is listed among the legal norms cited in relation to the case facts.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.1998.00362
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=104855&W10_KEY=13317159&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.1998.00362 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.05.1999 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe von Abschleppaufträgen nach städtischer [Zürich] Submissionsverordnung: Anwendbares Recht (E. 1 und 2). Das in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführte Zuschlagskriterium, wonach das gesamte Auftragsvolumen auf dem Stadtgebiet von einem einheitlichen Angebot abgedeckt werden muss, ist mit Blick auf eine einfache und rasche Handhabung der Abschleppaufträge nicht zu beanstanden.
Abweichende Meinung der Minderheit: Das verlangte Zuschlagskriterium stellt eine unzulässige Wettbewerbsbehinderung dar. Daran ändert nichts, dass kleinere Firmen sich in geeigneter Weise hätten zusammenschliessen können, um den Zuschlag zu erhalten. Denn einerseits würde die Konkurrenz untereinander die Zusammenarbeit erschweren, und andererseits erscheint ein solcher Zusammenschluss auch mit Blick auf die angestrebte Wettbewerbsförderung als fragwürdig. Hinzu kommt, dass hier unbekannt ist, zu welchem Preis der Auftrag vergeben worden ist, was ebenfalls für die Wiederholung des Verfahrens spricht.
· --- · Stichworte: · ABSCHLEPPAUFTRÄGE KOMMUNALES RECHT SUBMISSION SUBMISSIONSRECHT VERTRAGSDAUER WETTBEWERB ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen: · Art. 5 lit. I BGBM § 2 lit. II IVöB-BeitrittsG § 16 lit. II IVöB-BeitrittsG § 1 lit. I SubmV § 1 lit. III SubmV § 31 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3