Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
SR.2000.00029 • VG ZH SR.2000.00029 KI-generiert

Taxpayer Recusal Denial and Back Taxes Affirmation

Geschäftsnummer SR.2000.00029
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court rejected a taxpayer's request to recuse a particular administrative judge and dismissed motions to suspend or dismiss the case concerning back taxes for the years 1992-1997, based on the taxpayer's complete failure to declare income from an investment scheme. The reasoning centered on the fact that since the income had demonstrably accrued and fell within the scope of routine tax administration, the tax commissioner was entitled to rely on the taxpayer's complete, consistent, and comprehensible declarations; therefore, the resulting under-taxation and the discovery of new facts justified the imposition of back taxes, with a subsequent constitutional appeal being withdrawn.

Legislator-Regeste

Amtlich

Nachsteuern 1992-1997 | Ausstandspflicht; Nachsteuergrundlagen Ablehnung des Ausstandsbegehrens gegen Verwaltungsrichter Q. Abweisung von Sistierungs- und Rückweisungsantrag. Pflichtige deklarierten Einlage in "X Portfolio Management" überhaupt nicht. Da diese Erträge zugeflossen sind und sich im Bereich der Massenverwaltung der Steuerkommissär grundsätzlich auf die vollständige, widerspruchsfreie und nachvollziehbare Deklaration der Pflichtigen verlassen darf, liegen Unterbesteuerung wie auch neue Tatsache vor und wurde die Nachsteuer zu Recht erhoben. Eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Bundesgericht als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

Schlagwörter

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Nachsteuern Ausstandsbegehren Steuerjustizbehörde Kapitalertragssteuer Steuerabzug Steuerjustizverfahren
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SR.2000.00029

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SR.2000.00029 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.05.2001 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid am 09.10.2001 formell erledigt. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Nachsteuern 1992-1997 · Ausstandspflicht; Nachsteuergrundlagen Ablehnung des Ausstandsbegehrens gegen Verwaltungsrichter Q. Abweisung von Sistierungs- und Rückweisungsantrag. Pflichtige deklarierten Einlage in "X Portfolio Management" überhaupt nicht.

Da diese Erträge zugeflossen sind und sich im Bereich der Massenverwaltung der Steuerkommissär grundsätzlich auf die vollständige, widerspruchsfreie und nachvollziehbare Deklaration der Pflichtigen verlassen darf, liegen Unterbesteuerung wie auch neue Tatsache vor und wurde die Nachsteuer zu Recht erhoben. Eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Bundesgericht als durch Rückzug erledigt abgeschrieben. · --- · Stichworte: · ANLAGEBETRUG ANLAGEPYRAMIDE AUSSTAND BEFANGENHEIT BGE CLAY BENJAMIN NACHSTEUERPFLICHT NEUE TATSACHE PAPIERGEWINN SCHNEEBALLSYSTEM SELBSTANZEIGE UNTERBESTEUERUNG VORBEFASSUNG VOREINGENOMMENHEIT · Rechtsnormen:

· § 102 lit. I aStG § 119 StG § 5a VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3