Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
SR.2000.00024 • VG ZH SR.2000.00024 KI-generiert

Taxpayer's Undeclared Investment Income Subject to Back Taxes

Geschäftsnummer SR.2000.00024
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the imposition of back taxes for the years 1997 and 1998, finding that the taxpayer's failure to declare income derived from an investment portfolio, despite declaring the investment itself, constituted both under-taxation and the discovery of new facts. The court reasoned that tax authorities are generally entitled to rely on taxpayers' complete and consistent declarations and that the income in question had indeed been received by the taxpayer. A recusal request against a judge was also rejected.

Legislator-Regeste

Amtlich

Nachsteuern 1997 und 1998 | Ausstandspflicht; Nachsteuergrundlagen Ablehnung des Ausstandsbegehrens gegen Verwaltungsrichter Q. Pflichtige deklarierten zwar Einlage in "X Portfolio Management", nicht aber daraus fliessende Erträge. Da diese Erträge zugeflossen sind und sich im Bereich der Massenverwaltung der Steuerkommissär grundsätzlich auf die vollständige, widerspruchsfreie und nachvollziehbare Deklaration der Pflichtigen verlassen darf, liegen Unterbesteuerung wie auch neue Tatsache vor und wurde die Nachsteuer zu Recht erhoben. Eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Bundesgericht als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.

Schlagwörter

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Nachsteuern Kapitalertragssteuer Steuerbehörde Steuerstreitverfahren verheimlichtes Vermögen Begriff der inländischen Abgabe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 102 lit. I aStG

This provision relates to the grounds for reassessment (Nachsteuer) when new facts emerge, which was a key element in the court's decision to uphold the reassessment.

§ 119 StG

This provision likely concerns the calculation or imposition of tax, and was used in relation to the reassessment of taxes for the years 1997 and 1998.

§ 5a VRG

This provision addresses the recusal of judges (Ausstandspflicht) and was relevant to the rejection of the recusal request against Administrative Judge Q.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SR.2000.00024

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SR.2000.00024 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.05.2001 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid am 26.09.2001 formell erledigt. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Nachsteuern 1997 und 1998 · Ausstandspflicht; Nachsteuergrundlagen Ablehnung des Ausstandsbegehrens gegen Verwaltungsrichter Q. Pflichtige deklarierten zwar Einlage in "X Portfolio Management", nicht aber daraus fliessende Erträge.

Da diese Erträge zugeflossen sind und sich im Bereich der Massenverwaltung der Steuerkommissär grundsätzlich auf die vollständige, widerspruchsfreie und nachvollziehbare Deklaration der Pflichtigen verlassen darf, liegen Unterbesteuerung wie auch neue Tatsache vor und wurde die Nachsteuer zu Recht erhoben. Eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid wurde vom Bundesgericht als durch Rückzug erledigt abgeschrieben. · --- · Stichworte: · ANLAGEBETRUG ANLAGEPYRAMIDE AUSSTAND BEFANGENHEIT BGE CLAY BENJAMIN NACHSTEUERPFLICHT NEUE TATSACHE PAPIERGEWINN SCHNEEBALLSYSTEM UNTERBESTEUERUNG VORBEFASSUNG VOREINGENOMMENHEIT · Rechtsnormen:

· § 102 lit. I aStG § 119 StG § 5a VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3