Taxpayer's Culpable Failure to Receive Documents Abroad and Voluntary Absence Deny Extension
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court denied a request for an extension of time because the taxpayer's failure to receive court documents abroad was deemed culpable, as they should have known their mail forwarding service would not deliver to an international address. Furthermore, the taxpayer's voluntary departure from the city due to fear of COVID-19 exposure did not constitute a valid reason for an extension, as extended absences require organizational measures, unlike sudden severe illnesses.
Legislator-Regeste
AmtlichStaats- und Gemeindesteuern 01.01.-31.12.2015 und 01.01.-31.12.2016 | [Umstritten ist, ob ein Auslandaufenthalt aufgrund der Corona-Situation in der Stadt Zürich ein Grund für eine Fristwiederstellung ist.] Die Pflichtige hätte sich angesichts ihrer aus dem Prozessverhältnis fliessenden Sorgfaltspflicht erkundigen und wissen müssen, ob bzw. dass ihr im Nachsendeauftrag keine Gerichtsurkunden ins Ausland zugestellt werden können. Die Zustellung hat daher als schuldhaft verhindert zu gelten. Da die Zustellung schuldhaft verhindert wurde, scheidet eine Fristwiederherstellung von vornherein aus. Es wäre aber auch kein Fristwiederherstellungsgrund gegeben: Der Umstand, dass sich der Unterzeichnende und seine gleichaltrige Ehefrau aus Angst, in der Stadt Zürich einer erhöhten Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus ausgesetzt zu sein, ins Ausland begeben haben, vermag die Wiederherstellung nicht zu begründen. Anders als etwa bei kurzfristig auftretenden schweren Erkrankungen schliesst die Landesabwesenheit organisatorische Vorkehren nicht aus (E. 2.3). Abweisung des Gesuchs um Fristwiederherstellung und Nichteintreten auf die Beschwerden.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed to reject the request for reinstatement of the deadline because the hindrance was due to the taxpayer's own fault.
Used to reject the request for reinstatement of the deadline because the conditions for reinstatement were not met.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2020.00092
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2020.00092 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.12.2020 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 09.02.2021 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Staats- und Gemeindesteuern 01.01.-31.12.2015 und 01.01.-31.12.2016 · [Umstritten ist, ob ein Auslandaufenthalt aufgrund der Corona-Situation in der Stadt Zürich ein Grund für eine Fristwiederstellung ist.] Die Pflichtige hätte sich angesichts ihrer aus dem Prozessverhältnis fliessenden Sorgfaltspflicht erkundigen und wissen müssen, ob bzw. dass ihr im Nachsendeauftrag keine Gerichtsurkunden ins Ausland zugestellt werden können.
Die Zustellung hat daher als schuldhaft verhindert zu gelten. Da die Zustellung schuldhaft verhindert wurde, scheidet eine Fristwiederherstellung von vornherein aus. Es wäre aber auch kein Fristwiederherstellungsgrund gegeben: Der Umstand, dass sich der Unterzeichnende und seine gleichaltrige Ehefrau aus Angst, in der Stadt Zürich einer erhöhten Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus ausgesetzt zu sein, ins Ausland begeben haben, vermag die Wiederherstellung nicht zu begründen. Anders als etwa bei kurzfristig auftretenden schweren Erkrankungen schliesst die Landesabwesenheit organisatorische Vorkehren nicht aus (E. 2.3).
Abweisung des Gesuchs um Fristwiederherstellung und Nichteintreten auf die Beschwerden. · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3