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SB.2019.00074 • VG ZH SB.2019.00074 KI-generiert

Taxpayer's Capital Gains Appeal Dismissed

Geschäftsnummer SB.2019.00074
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court dismissed a taxpayer's appeal regarding the taxation of capital gains from the sale of two agricultural properties in 2011. The taxpayer argued for the subsequent formation of provisions to offset these gains but failed to provide substantial reasoning to counter the contested decision, leading to the rejection of this claim. Additionally, the court found no substantiated reasons to deviate from the standard cost framework for the lower court's expenses, resulting in the overall dismissal of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Direkte Bundessteuer 2011 | [Besteuerung der Wertzuwachsgewinne nach Veräusserung von zwei landwirtschaftlichen Grundstücken] Der Pflichtige macht geltend, ihm sei für die Steuerperiode 2011 die nachträgliche Bildung von Rückstellungen zuzugestehen, die den aus der Veräusserung der beiden streitbetroffenen landwirtschaftlichen Grundstücken angefallenen Wertzuwachsgewinnen entsprechen. Er setzt sich jedoch nicht substanziiert mit dem angefochtenen Entscheid auseinander, weshalb die Beschwerde in diesem Punkt abzuweisen ist (E. 2). Es sind keine Gründe substanziiert dargetan, die es rechtfertigen würden, die vorinstanzlichen Kosten unterhalb des unteren Randes des Kostenrahmens anzusetzen (E. 3). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Besteuerung des Kapitalgewinns Steuerjustizverfahren teilweises Obsiegen des Steuerpflichtigen Sistierung des Steuerbezugs Kapitalkosten Steuerinventar

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 144 Abs. I DBG

Cited as the basis for dismissing the appeal due to a lack of substantiated arguments from the appellant.

§ 3 Abs. I GebV VGr

Cited in relation to the assessment of costs.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2019.00074

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2019.00074 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.11.2019 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Direkte Bundessteuer 2011 · [Besteuerung der Wertzuwachsgewinne nach Veräusserung von zwei landwirtschaftlichen Grundstücken] Der Pflichtige macht geltend, ihm sei für die Steuerperiode 2011 die nachträgliche Bildung von Rückstellungen zuzugestehen, die den aus der Veräusserung der beiden streitbetroffenen landwirtschaftlichen Grundstücken angefallenen Wertzuwachsgewinnen entsprechen.

Er setzt sich jedoch nicht substanziiert mit dem angefochtenen Entscheid auseinander, weshalb die Beschwerde in diesem Punkt abzuweisen ist (E. 2). Es sind keine Gründe substanziiert dargetan, die es rechtfertigen würden, die vorinstanzlichen Kosten unterhalb des unteren Randes des Kostenrahmens anzusetzen (E. 3). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · BEGRÜNDUNGSPFLICHT SUBSTANZIIERUNGSPFLICHT UNTERLIEGERPRINZIP · Rechtsnormen: · Art. 144 Abs. I DBG § 3 Abs. I GebV VGr · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4