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SB.2019.00069 • VG ZH SB.2019.00069 KI-generiert

Sale of In-Game Currency is Taxable Income, Not Capital Gains

Geschäftsnummer SB.2019.00069
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court ruled that income derived from selling in-game currency, referred to as "Nuggets," on an online gaming platform constituted taxable income, not tax-exempt capital gains. The court reasoned that these Nuggets functioned as game stakes rather than actual assets or digital currencies with fluctuating market values. Consequently, the net proceeds from their sale were classified as taxable income, and while the held Nuggets were not subject to wealth tax until converted to cash, the court also addressed the correction of taxable wealth and the inclusion of subsequently declared commission income.

Legislator-Regeste

Amtlich

Staats- und Gemeindesteuern 2015 Direkte Bundessteuer 2015 | Steuerrechtliche Qualifikation eines Online-Handelsspiels mit sogenannten Nuggets. [Der Pflichtige erzielte aus dem Verkauf von sogenannten Nuggets auf einer Online-Spiele-Plattform hohe Einkünfte, welche nach vorinstanzlicher Auffassung als private Kapitalgewinne steuerfrei sein sollten.] Die Steuerbarkeit eines Spielgewinns hängt nicht davon ab, ob dieser aus einem Geschicklichkeits- oder einem Glücksspiel stammt. Spielgewinne unterscheiden sich wiederum von Kapitalgewinnen, indem sie in der Regel gerade nicht auf einen nachfragegetriebenen Wertzuwachs eines Wirtschaftsguts bzw. der Realisation eines Vemögenswertes zurückzuführen sind (E. 2.2). Spielguthaben- und Spieleinsätze kommt im Gegensatz zu digitalen Währungen keine typischen Geldfunktionen zu und diese sind nur sehr beschränkt handelbar sowie kaum als Zahlungsmittel für reale Dienstleistungen verwendbar (E. 2.3). Die Nuggets entsprechen Spieleinsätzen und sind nicht mit einem effektiven Wirtschaftsgut, einer Digitalwährung oder einem rücktauschbaren (Spiel-)Guthaben vergleichbar (E. 3.3). Die aus dem Verkauf der Nuggets erzielten Nettoerlöse bzw. Spielgewinne sind als steuerbares Einkommen zu qualifizieren (E. 3.7). Da die Nuggets keine Vermögenswerte bzw. Wirtschaftsgüter darstellen, sondern mit Spieleinsätzen vergleichbar sind, weisen sie bis zu ihrer effektiven Umwandlung in Geld auch keinen realen, von Angebot und Nachfrage bestimmten Kurswert auf, weshalb sie bis zu ihrem effektiven Verkauf auch keiner Vermögenssteuer unterliegen. Korrektur des steuerbaren Vermögens um die per Ende der Steuerperiode noch gehaltenen Nugget-Bestände und Berücksichtigung von nachträglich deklarierten Provisionseinkünften (E. 4.2 f.). Ausgangsgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen (E. 5). Teilweise Gutheissung der Beschwerde betreffend die Staats- und Gemeindesteuern und Gutheissung der Beschwerde betreffend der direkten Bundessteuer.

Schlagwörter

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Kapitalgewinnsteuer Ertrag Reineinkommen Barkauf Währung anrechenbares Vermögen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 23 lit. e DBG

Cited as a basis for qualifying the net proceeds from the sale of nuggets as taxable income.

Art. 24 lit. j StG

Cited as a basis for qualifying the net proceeds from the sale of nuggets as taxable income.

Art. 16 Abs. I StG

Cited in relation to the correction of taxable assets for nugget holdings at the end of the tax period.

Art. 24 lit. i DBG

Cited in relation to the correction of taxable assets for nugget holdings at the end of the tax period.

Art. 127 Abs. II BV

Cited as a general constitutional basis for taxation.

Art. 23 lit. e StG

Cited as a basis for qualifying the net proceeds from the sale of nuggets as taxable income.

Art. 24 lit. j DBG

Cited as a basis for qualifying the net proceeds from the sale of nuggets as taxable income.

StaatsbeitragsG

Cited for the determination of costs and compensation.

§ 16 Abs. I StG

Cited in relation to the correction of taxable assets for nugget holdings at the end of the tax period.

§ 23 lit. e StG

Cited as a basis for qualifying the net proceeds from the sale of nuggets as taxable income.

§ 24 lit. j StG

Cited as a basis for qualifying the net proceeds from the sale of nuggets as taxable income.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2019.00069

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2019.00069 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.11.2019 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Staats- und Gemeindesteuern 2015 Direkte Bundessteuer 2015 · Steuerrechtliche Qualifikation eines Online-Handelsspiels mit sogenannten Nuggets. [Der Pflichtige erzielte aus dem Verkauf von sogenannten Nuggets auf einer Online-Spiele-Plattform hohe Einkünfte, welche nach vorinstanzlicher Auffassung als private Kapitalgewinne steuerfrei sein sollten.] Die Steuerbarkeit eines Spielgewinns hängt nicht davon ab, ob dieser aus einem Geschicklichkeits- oder einem Glücksspiel stammt. Spielgewinne unterscheiden sich wiederum von Kapitalgewinnen, indem sie in der Regel gerade nicht auf einen nachfragegetriebenen Wertzuwachs eines Wirtschaftsguts bzw. der Realisation eines Vemögenswertes zurückzuführen sind (E. 2.2).

Spielguthaben- und Spieleinsätze kommt im Gegensatz zu digitalen Währungen keine typischen Geldfunktionen zu und diese sind nur sehr beschränkt handelbar sowie kaum als Zahlungsmittel für reale Dienstleistungen verwendbar (E. 2.3). Die Nuggets entsprechen Spieleinsätzen und sind nicht mit einem effektiven Wirtschaftsgut, einer Digitalwährung oder einem rücktauschbaren (Spiel-)Guthaben vergleichbar (E. 3.3).

Die aus dem Verkauf der Nuggets erzielten Nettoerlöse bzw. Spielgewinne sind als steuerbares Einkommen zu qualifizieren (E. 3.7). Da die Nuggets keine Vermögenswerte bzw. Wirtschaftsgüter darstellen, sondern mit Spieleinsätzen vergleichbar sind, weisen sie bis zu ihrer effektiven Umwandlung in Geld auch keinen realen, von Angebot und Nachfrage bestimmten Kurswert auf, weshalb sie bis zu ihrem effektiven Verkauf auch keiner Vermögenssteuer unterliegen. Korrektur des steuerbaren Vermögens um die per Ende der Steuerperiode noch gehaltenen Nugget-Bestände und Berücksichtigung von nachträglich deklarierten Provisionseinkünften (E. 4.2 f.).

Ausgangsgemässe Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen (E. 5). Teilweise Gutheissung der Beschwerde betreffend die Staats- und Gemeindesteuern und Gutheissung der Beschwerde betreffend der direkten Bundessteuer. · --- · Stichworte: · BITCOIN DIGITALE WÄHRUNG DIGITALES ZAHLUNGSMITTEL GELD GELDFUNKTION GLÜCKSSPIEL KAPITALGEWINN KRYPTOWÄHRUNG KURSWERT LOTTERIE LOTTERIEERTRÄGE LOTTERIEGEWINN ONLINE-GAME SPIEL UND WETTE SPIELEINSATZ SPIELGUTHABEN VERMÖGENSWERT · Rechtsnormen: · Art. 127 Abs. II BV Art. 16 Abs. III DBG Art. 23 lit. e DBG Art. 24 lit. i DBG Art. 24 lit. j DBG StaatsbeitragsG § 16 Abs. I StG § 23 lit. e StG § 24 lit. j StG · Publikationen:

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