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SB.2018.00127 • VG ZH SB.2018.00127 KI-generiert

Taxpayers' Installment Reduction Appeal Dismissed

Geschäftsnummer SB.2018.00127
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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Taxpayers requested a reduction in their installment payments for outstanding state and municipal taxes from the previously granted CHF 800 to CHF 500 per installment, citing their economic situation. The court dismissed the appeal, reasoning that based on the taxpayers' presented circumstances and the case file, they would be unable to manage the catch-up effect of the payment deferral within 24 months if they paid less than CHF 800 per installment to settle their tax debts.

Legislator-Regeste

Amtlich

Steuerbezug (Ratenzahlung, Staats- und Gemeindesteuern 2015 und 2016) | [Steuerbezug; Zahlungserleichterungen; Höhe der Ratenzahlungen] Die Pflichtigen beantragen eine Herabsetzung der Ratenzahlungen von den gewährten Fr. 800.- auf Fr. 500.-. Aufgrund ihrer Schilderungen zu ihrer wirtschaftlichen Lage und mit Blick auf die Akten ist erstellt, dass die Pflichtigen nicht in der Lage sind, dem Aufholeffekt der Zahlungserleichterungen innert 24 Monaten gerecht zu werden, wenn sie ihre Steuerschulden mit Ratenzahlungen von weniger als Fr. 800.- begleichen wollen (E. 3.3). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Ratenzahlungen Steueraufschub Gemeindesteuern Berichtigung des Vorsteuerabzugs Busse gegen Steuerpflichtige teilweises Obsiegen des Steuerpflichtigen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 177 Abs. I StG

This provision forms the legal basis for the court's decision regarding installment payments for tax collection.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2018.00127

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2018.00127 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.02.2019 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 07.03.2019 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Steuerbezug (Ratenzahlung, Staats- und Gemeindesteuern 2015 und 2016) · [Steuerbezug; Zahlungserleichterungen; Höhe der Ratenzahlungen] Die Pflichtigen beantragen eine Herabsetzung der Ratenzahlungen von den gewährten Fr. 800.- auf Fr. 500.-.

Aufgrund ihrer Schilderungen zu ihrer wirtschaftlichen Lage und mit Blick auf die Akten ist erstellt, dass die Pflichtigen nicht in der Lage sind, dem Aufholeffekt der Zahlungserleichterungen innert 24 Monaten gerecht zu werden, wenn sie ihre Steuerschulden mit Ratenzahlungen von weniger als Fr. 800.- begleichen wollen (E. 3.3). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUFHOLEFFEKT RATENZAHLUNGEN STEUERBEZUG ZAHLUNGSERLEICHTERUNG · Rechtsnormen: · § 177 Abs. I StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3