Taxpayers v. Tax Authorities Regarding Interest Rate Swap Deductibility
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertTaxpayers sought to deduct interest expenses from a 2011 interest rate swap agreement as debt interest related to a subsequent 2011 variable-rate mortgage used to finance their home. The administrative court determined that while the swap may have been intended to hedge the mortgage's interest rate risk, the two contracts were legally independent transactions, meaning the swap did not relate to an actual capital debt obligation of the taxpayers in the context of the mortgage. Consequently, the court reasoned that the costs from the interest rate swap were not deductible as debt interest under relevant tax statutes, thereby upholding the tax authorities' assessment by granting their appeals.
Legislator-Regeste
AmtlichStaats- und Gemeindesteuern 2014 | Schuldzinsenabzug für separates Zins-Swap-Geschäft zur Sicherung einer Libor-Hypothek? Die Pflichtigen schlossen im Herbst 2011 mit einer Bank eine Libor-Hypothek über Fr. 2,1 Mio. zur Finanzierung ihres Eigenheims ab. Bereits vor Unterzeichnung des Hypothekarvertrags, im Frühling 2011, hatten die Pflichtigen mit derselben Bank ein Zins-Swap-Geschäft über Fr. 2 Mio. abgeschlossen. Während das Steuerrekursgericht von einem "Finanzierungszusammenhang" der beiden Geschäfte ausging, erblickt das Verwaltungsgericht einen solchen gerade nicht, da es sich bei den Verträgen um zwei vollständig voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte handelt, selbst wenn mit dem Zins-Swap-Geschäft eine Absicherung des Zinsrisikos der Libor-Hypothek bezweckt gewesen sein mag. Die Abzugsfähigkeit der Kosten aus dem Zins-Swap-Geschäft als Schuldzinsen im Sinn von § 31 Abs. 1 lit. a StG bzw. Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG setzt indessen eine entsprechende Kapitalschuld voraus, welche hier nicht gegeben ist. Gutheissung der Beschwerden der Steuerbehörden.
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KI-generiertThis provision was cited in connection with the requirement for a corresponding capital debt for the deductibility of interest costs from the interest swap transaction as debt interest.
This provision was cited in connection with the requirement for a corresponding capital debt for the deductibility of interest costs from the interest swap transaction as debt interest.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2018.00086
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2018.00086 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.01.2019 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Staats- und Gemeindesteuern 2014 · Schuldzinsenabzug für separates Zins-Swap-Geschäft zur Sicherung einer Libor-Hypothek? Die Pflichtigen schlossen im Herbst 2011 mit einer Bank eine Libor-Hypothek über Fr. 2,1 Mio. zur Finanzierung ihres Eigenheims ab. Bereits vor Unterzeichnung des Hypothekarvertrags, im Frühling 2011, hatten die Pflichtigen mit derselben Bank ein Zins-Swap-Geschäft über Fr. 2 Mio. abgeschlossen.
Während das Steuerrekursgericht von einem "Finanzierungszusammenhang" der beiden Geschäfte ausging, erblickt das Verwaltungsgericht einen solchen gerade nicht, da es sich bei den Verträgen um zwei vollständig voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte handelt, selbst wenn mit dem Zins-Swap-Geschäft eine Absicherung des Zinsrisikos der Libor-Hypothek bezweckt gewesen sein mag. Die Abzugsfähigkeit der Kosten aus dem Zins-Swap-Geschäft als Schuldzinsen im Sinn von § 31 Abs. 1 lit. a StG bzw. Art. 33 Abs. 1 lit. a DBG setzt indessen eine entsprechende Kapitalschuld voraus, welche hier nicht gegeben ist.
Gutheissung der Beschwerden der Steuerbehörden. · --- · Stichworte: · DERIVATIVES FINANZINSTRUMENT HYPOTHEK LIBOR SCHULDZINSENABZUG SWAP ZINS-SWAP-GESCHÄFT · Rechtsnormen: · Art. 33 Abs. I lit. a DBG § 31 Abs. I lit. a StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3