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SB.2018.00054 • VG ZH SB.2018.00054 KI-generiert

Cantonal Tax Case: Child Tariff Deduction for Stepchildren

Geschäftsnummer SB.2018.00054
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The dispute concerned whether a source tax payer could claim the child tariff deduction for stepchildren residing in the same household, which a lower authority had permitted, leading to an appeal by the cantonal tax office. The court ruled against applying the child tariff for stepchildren, reasoning that under cantonal tariff regulations, only a maintenance deduction, not the child deduction, could potentially apply, and since the maintenance deduction requires proof of actual support payments made retrospectively, it cannot be considered prospectively during the tariff setting; however, a maintenance deduction could be considered later as a tariff correction if substantiated with evidence of the support amount.

Legislator-Regeste

Amtlich

Quellensteuer 2013 | [Kann der Quellensteuerpflichtige auch für die im selben Haushalt lebenden Stiefkinder den Kindertarif geltend machen? VI bejahte dies, weshalb das Kantonale Steueramt Beschwerde erhob.] Nach der kantonalen Tarifgestaltung ist dies zu verneinen, da für Stiefkinder nur der Unterstützungsabzug, nicht jedoch der Kinderabzug geltend gemacht werden kann. Da ein Unterstützungsabzug nur zu gewähren ist, sofern der unterstützten Person mindestens Unterhalt im Betrag des Abzugs gewährt wird, und sich dies erst im Nachhinein feststellen lässt, ist es auch nicht möglich, einen solchen Abzug bereits vorausschauend bei der Tariffestlegung zu berücksichtigen. Der Unterstützungsabzug könnte im Sinn einer Tarifkorrektur nachträglich berücksichtigt werden, was substanziierte Angaben zur Höhe der behaupteten Unterstützung voraussetzte (E. 2.3). Teilweise Gutheissung.

Schlagwörter

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Abzug von Kinderalimenten Steuerliche Vorschriften / Steuerrecht Tarifstreit Steuerbehörde Besteuerung von Ehepaaren Einzelkind

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 86 Abs. I DBG

This provision is cited in the list of legal norms related to the substantive ruling.

Art. 91 DBG

This provision is cited in the list of legal norms related to the substantive ruling.

§ 90 Abs. I StG

This provision is cited in the list of legal norms related to the substantive ruling.

§ 94 StG

This provision is cited in the list of legal norms related to the substantive ruling.

Art. 33 Abs. III StHG

This provision is cited in the list of legal norms related to the substantive ruling.

Art. 35 Abs. I Ziff. a StHG

This provision is cited in the list of legal norms related to the substantive ruling.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2018.00054

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2018.00054 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.09.2018 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Quellensteuer 2013 · [Kann der Quellensteuerpflichtige auch für die im selben Haushalt lebenden Stiefkinder den Kindertarif geltend machen? VI bejahte dies, weshalb das Kantonale Steueramt Beschwerde erhob.] Nach der kantonalen Tarifgestaltung ist dies zu verneinen, da für Stiefkinder nur der Unterstützungsabzug, nicht jedoch der Kinderabzug geltend gemacht werden kann.

Da ein Unterstützungsabzug nur zu gewähren ist, sofern der unterstützten Person mindestens Unterhalt im Betrag des Abzugs gewährt wird, und sich dies erst im Nachhinein feststellen lässt, ist es auch nicht möglich, einen solchen Abzug bereits vorausschauend bei der Tariffestlegung zu berücksichtigen. Der Unterstützungsabzug könnte im Sinn einer Tarifkorrektur nachträglich berücksichtigt werden, was substanziierte Angaben zur Höhe der behaupteten Unterstützung voraussetzte (E. 2.3). Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · KINDERABZUG QUELLENSTEUER SOZIALABZUG STIEFKIND/-ER TARIF TARIFKORREKTUR UNTERSTÜTZUNGSABZUG · Rechtsnormen:

· Art. 86 Abs. I DBG Art. 91 DBG § 90 Abs. I StG § 94 StG Art. 33 Abs. III StHG Art. 35 Abs. I Ziff. a StHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3