Tax Deductibility of Asset Management Costs
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed the deductibility of asset management costs for tax purposes. The law allows for the deduction of actual documented costs or a lump sum of 3 per mille of the asset value of privately held securities managed by third parties, capped at CHF 6,000. The court ruled that an estimation of these costs is only permissible if proving actual costs is impossible or unreasonable due to circumstances beyond the taxpayer's control, and if the taxpayer's statement provides sufficient basis for estimation. As the taxpayers failed to provide proof of actual costs or a suitable basis for estimation, the court found no justification to deviate from the standard lump sum deduction and dismissed the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichStaats- und Gemeindesteuern 2014 | Abzug von Vermögensverwaltungskosten. Die Vermögensverwaltungskosten im Sinn von § 30 Abs. 1 StG sind in der Höhe der effektiv nachgewiesenen Kosten oder in Höhe einer Pauschale von 3 Promille des Steuerwerts der durch Dritte verwalteten Wertschriften des Privatvermögens, maximal jedoch Fr. 6'000.-, steuerlich abzugsfähig. Zu schätzen sind die Vermögensverwaltungskosten nur, wenn der Nachweis der effektiv erbrachten abzugsfähigen Kosten aus Gründen, die die steuerpflichtige Person nicht zu vertreten hat, unmöglich oder unzumutbar ist und die Sachdarstellung der steuerpflichtigen Person auch hinreichende Schätzungsgrundlagen enthält. Da die Pflichtigen ihre effektiven steuerlich abzugsfähigen Vermögensverwaltungskosten nicht nachweisen und auch keine geeignete Schätzungsgrundlage darlegen, weshalb in ihrem Fall von der üblichen Pauschale von 3 Promille abgewichen werden sollte, besteht weder Veranlassung noch eine hinreichend substanziierte Grundlage für eine von der üblichen Pauschale abweichende Schätzung. Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
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KI-generiertDetermines the deductibility of asset management costs for tax purposes, specifying the amount deductible as actual costs or a lump sum.
Provides the legal basis for estimating tax-related expenses when actual proof is impossible or unreasonable, and the taxpayer's submission contains sufficient basis for estimation.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2018.00034
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2018.00034 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.06.2018 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Staats- und Gemeindesteuern 2014 · Abzug von Vermögensverwaltungskosten. Die Vermögensverwaltungskosten im Sinn von § 30 Abs. 1 StG sind in der Höhe der effektiv nachgewiesenen Kosten oder in Höhe einer Pauschale von 3 Promille des Steuerwerts der durch Dritte verwalteten Wertschriften des Privatvermögens, maximal jedoch Fr. 6'000.-, steuerlich abzugsfähig.
Zu schätzen sind die Vermögensverwaltungskosten nur, wenn der Nachweis der effektiv erbrachten abzugsfähigen Kosten aus Gründen, die die steuerpflichtige Person nicht zu vertreten hat, unmöglich oder unzumutbar ist und die Sachdarstellung der steuerpflichtigen Person auch hinreichende Schätzungsgrundlagen enthält. Da die Pflichtigen ihre effektiven steuerlich abzugsfähigen Vermögensverwaltungskosten nicht nachweisen und auch keine geeignete Schätzungsgrundlage darlegen, weshalb in ihrem Fall von der üblichen Pauschale von 3 Promille abgewichen werden sollte, besteht weder Veranlassung noch eine hinreichend substanziierte Grundlage für eine von der üblichen Pauschale abweichende Schätzung.
Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ERMESSENSEINSCHÄTZUNG PAUSCHALABZUG SCHÄTZUNG VERMÖGENSVERWALTUNGSKOSTEN · Rechtsnormen: · § 30 Abs. I StG § 33 StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3