Taxpayer Appeal for Tax Payment Deferral Dismissed Due to Insufficient Substantiation of Hardship
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertTaxpayers petitioned for a further payment deferral regarding their 2014 state and municipal taxes, but the court dismissed the appeal because the taxpayers failed to sufficiently substantiate that their financial hardship was temporary, their proposed installment plan would likely exceed 24 months, and they had consistently paid less than their proposed installments in recent months, thus precluding any further payment relief under the relevant statute.
Legislator-Regeste
AmtlichSteuerbezug (Ratenzahlung, Staats- und Gemeindesteuer 2014) | [Die Pflichtigen beantragen eine weitergehende Zahlungserleichterung.] Voraussetzungen für die Bewilligung von Zahlungserleichterungen (E. 2). Aus den knapp substanziierten Vorbringen der Pflichtigen lässt sich nicht herleiten, dass der wirtschaftliche Engpass nur vorübergehender Natur wäre. Mit den von den Pflichtigen beantragten Ratenzahlungen könnte dem Aufholeffekt nicht gerecht werden und der Zahlungsplan würde jedenfalls länger als 24 Monate dauern. In den vergangenen Monaten haben die Pflichtigen sodann weit weniger als die von ihnen vorgeschlagenen Raten bezahlt. Weitergehende Zahlungserleichterungen kommen unter diesen Umständen nicht in Betracht (E. 3.2). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision underlies the court's decision regarding the rejection of the request for further payment relief.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2018.00004
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2018.00004 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.04.2018 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Steuerbezug (Ratenzahlung, Staats- und Gemeindesteuer 2014) · [Die Pflichtigen beantragen eine weitergehende Zahlungserleichterung.] Voraussetzungen für die Bewilligung von Zahlungserleichterungen (E. 2). Aus den knapp substanziierten Vorbringen der Pflichtigen lässt sich nicht herleiten, dass der wirtschaftliche Engpass nur vorübergehender Natur wäre.
Mit den von den Pflichtigen beantragten Ratenzahlungen könnte dem Aufholeffekt nicht gerecht werden und der Zahlungsplan würde jedenfalls länger als 24 Monate dauern. In den vergangenen Monaten haben die Pflichtigen sodann weit weniger als die von ihnen vorgeschlagenen Raten bezahlt. Weitergehende Zahlungserleichterungen kommen unter diesen Umständen nicht in Betracht (E. 3.2). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · RATENZAHLUNGSGESUCH STEUERERLASS STUNDUNG ZAHLUNGSERLEICHTERUNG · Rechtsnormen: · § 177 Abs. I StG · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3