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SB.2018.00004 • VG ZH SB.2018.00004 KI-generiert

Taxpayer Appeal for Tax Payment Deferral Dismissed Due to Insufficient Substantiation of Hardship

Geschäftsnummer SB.2018.00004
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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Taxpayers petitioned for a further payment deferral regarding their 2014 state and municipal taxes, but the court dismissed the appeal because the taxpayers failed to sufficiently substantiate that their financial hardship was temporary, their proposed installment plan would likely exceed 24 months, and they had consistently paid less than their proposed installments in recent months, thus precluding any further payment relief under the relevant statute.

Legislator-Regeste

Amtlich

Steuerbezug (Ratenzahlung, Staats- und Gemeindesteuer 2014) | [Die Pflichtigen beantragen eine weitergehende Zahlungserleichterung.] Voraussetzungen für die Bewilligung von Zahlungserleichterungen (E. 2). Aus den knapp substanziierten Vorbringen der Pflichtigen lässt sich nicht herleiten, dass der wirtschaftliche Engpass nur vorübergehender Natur wäre. Mit den von den Pflichtigen beantragten Ratenzahlungen könnte dem Aufholeffekt nicht gerecht werden und der Zahlungsplan würde jedenfalls länger als 24 Monate dauern. In den vergangenen Monaten haben die Pflichtigen sodann weit weniger als die von ihnen vorgeschlagenen Raten bezahlt. Weitergehende Zahlungserleichterungen kommen unter diesen Umständen nicht in Betracht (E. 3.2). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Steueraufschub finanzielle Notlage Ratenzahlungen Steuerabzug Gemeindesteuern teilweises Obsiegen des Steuerpflichtigen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 177 Abs. I StG

This provision underlies the court's decision regarding the rejection of the request for further payment relief.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2018.00004

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2018.00004 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.04.2018 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Steuerbezug (Ratenzahlung, Staats- und Gemeindesteuer 2014) · [Die Pflichtigen beantragen eine weitergehende Zahlungserleichterung.] Voraussetzungen für die Bewilligung von Zahlungserleichterungen (E. 2). Aus den knapp substanziierten Vorbringen der Pflichtigen lässt sich nicht herleiten, dass der wirtschaftliche Engpass nur vorübergehender Natur wäre.

Mit den von den Pflichtigen beantragten Ratenzahlungen könnte dem Aufholeffekt nicht gerecht werden und der Zahlungsplan würde jedenfalls länger als 24 Monate dauern. In den vergangenen Monaten haben die Pflichtigen sodann weit weniger als die von ihnen vorgeschlagenen Raten bezahlt. Weitergehende Zahlungserleichterungen kommen unter diesen Umständen nicht in Betracht (E. 3.2). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · RATENZAHLUNGSGESUCH STEUERERLASS STUNDUNG ZAHLUNGSERLEICHTERUNG · Rechtsnormen: · § 177 Abs. I StG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3