Tax Assessment Impartiality Challenge Dismissed
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA corporate entity challenged the impartiality of tax officials in a supplementary tax assessment case, alleging a breach of official secrecy due to leaked information to the press and the involvement of a tax commissioner who had filed a criminal complaint for tax fraud against the entity's beneficial owner prior to issuing the assessment, further arguing that the failure to separate the supplementary tax procedure from the tax evasion procedure constituted a serious procedural error. The court dismissed the objections, concluding after thorough review that the submitted grievances did not provide grounds to suspect the bias or lack of impartiality of the involved tax commissioners.
Legislator-Regeste
AmtlichAusstand (Staats- und Gemeindesteuern) | Ausstand Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft wirft den zuständigen Mitarbeitern des kantonalen Steueramts vor, eine Steuer-/Amtsgeheimnisverletzung begangen zu haben, indem geheime Informationen an die Presse gelangt seien. Ferner liege ein Ausstandsgrund vor, da der im Nachsteuerverfahren zuständige Steuerkommissär noch vor Erlass der Verfügung eine Strafanzeige wegen Steuerbetrugs gegen den wirtschaftlichen Eigentümer der Aktiengesellschaft eingereicht habe. Im Sinn eines schweren, ausstandsbegründenden Verfahrensfehlers rügt die Beschwerdeführerin sodann die nicht durchgeführte Trennung des Nachsteuerverfahrens vom Hinterziehungsverfahren. Nach eingehender Prüfung der erhobenen Rügen ergeben sich jedoch keine Gründe, die auf eine Befangenheit der involvierten Steuerkommissäre schliessen lassen würden. Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertVolltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2017.00087
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2017.00087 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 21.03.2018 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 25.03.2019 teilweise gutgeheissen. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Ausstand (Staats- und Gemeindesteuern) · Ausstand Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft wirft den zuständigen Mitarbeitern des kantonalen Steueramts vor, eine Steuer-/Amtsgeheimnisverletzung begangen zu haben, indem geheime Informationen an die Presse gelangt seien.
Ferner liege ein Ausstandsgrund vor, da der im Nachsteuerverfahren zuständige Steuerkommissär noch vor Erlass der Verfügung eine Strafanzeige wegen Steuerbetrugs gegen den wirtschaftlichen Eigentümer der Aktiengesellschaft eingereicht habe. Im Sinn eines schweren, ausstandsbegründenden Verfahrensfehlers rügt die Beschwerdeführerin sodann die nicht durchgeführte Trennung des Nachsteuerverfahrens vom Hinterziehungsverfahren. Nach eingehender Prüfung der erhobenen Rügen ergeben sich jedoch keine Gründe, die auf eine Befangenheit der involvierten Steuerkommissäre schliessen lassen würden.
Abweisung. · --- · Stichworte: · AMTSGEHEIMNIS AUSSTAND BEFANGENHEIT NACHSTEUERVERFAHREN STEUERBETRUG STEUERGEHEIMNIS STEUERHINTERZIEHUNGSVERFAHREN STEUERKOMMISSÄR STRAFANZEIGE UNABHÄNGIGKEIT UNPARTEILICHKEIT · Rechtsnormen: · Art. 29 Abs. I BV Art. 109 Abs. I lit. d DBG Art. 110 Abs. I DBG Art. 188 Abs. I DBG § 119 Abs. I lit. d StG § 120 Abs. I StG Art. 320 StGB § 76 VO StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3