Taxpayer Appeal Dismissed: Financial Bottlenecks Insufficient for 2014 Tax Remission
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed an appeal regarding a tax reduction for state and municipal taxes for the year 2014, finding that the taxpayer did not meet the legal threshold for a "hardship" justifying a tax remission. The reasoning was that temporary financial bottlenecks, especially for those engaged in self-employment where income fluctuations are expected, do not constitute the required hardship; moreover, the taxpayer demonstrated a consistent monthly surplus, and the financial strain was deemed self-inflicted due to income variability and concurrent fault.
Legislator-Regeste
AmtlichSteuererlass (Staats- und Gemeindesteuern 2014) | Steuererlass; Notlage. Begriff der erlassbegründenden Notlage (E. 2.2). Vorübergehende finanzielle Engpässe rechtfertigen keinen Steuererlass. Dies gilt insbesondere bei der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit, weil dort Einkommensschwankungen nicht ungewöhnlich sind (E. 2.3). Beim Pflichtigen liegt von vornherein keine Notlage vor, da er über eine monatliche Überdeckung verfügt (E. 4.1). Im Übrigen führt der Pflichtige seinen finanziellen Engpass selber auf Einkommensschwankungen zurück (E. 4.2) und hat er seine finanzielle Lage zumindest mitverschuldet (E. 4.3). Abweisung.
Schlagwörter
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KI-generiertThis article is cited as the legal norm governing the decision, which resulted in the rejection of the tax relief request.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2017.00028
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2017.00028 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.07.2017 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Steuererlass (Staats- und Gemeindesteuern 2014) · Steuererlass; Notlage. Begriff der erlassbegründenden Notlage (E. 2.2). Vorübergehende finanzielle Engpässe rechtfertigen keinen Steuererlass. Dies gilt insbesondere bei der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit, weil dort Einkommensschwankungen nicht ungewöhnlich sind (E. 2.3).
Beim Pflichtigen liegt von vornherein keine Notlage vor, da er über eine monatliche Überdeckung verfügt (E. 4.1). Im Übrigen führt der Pflichtige seinen finanziellen Engpass selber auf Einkommensschwankungen zurück (E. 4.2) und hat er seine finanzielle Lage zumindest mitverschuldet (E. 4.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEDARFSBERECHNUNG FINANZIELLE NOTLAGE NOTLAGE SELBSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT SELBSTVERSCHULDEN STEUERERLASS VORÜBERGEHENDE NOTLAGE · Rechtsnormen: · § 183 StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3