Tax Office Appeal vs. Power of Attorney Submission Delay
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerns a dispute over the capital gains tax where the municipal tax office appealed a decision by the Tax Appeals Court, asserting its legitimacy to do so. The core issue revolved around the administrative court's practice of setting a grace period for submitting a power of attorney to the purported representative, which is generally subject to the prohibition of abuse of rights. The court determined that since the representative clearly knew a power of attorney was required and had promised to submit it, but failed to do so for nearly five months despite this assurance, the tax office was not obligated to grant a second extension, correctly refusing to consider the appeal due to the unsubmitted power of attorney.
Legislator-Regeste
AmtlichGrundstückgewinnsteuer | Nachfrist zur Einreichung der Vollmacht. Das Gemeindesteueramt ist zur Anfechtung des Rückweisungsentscheids des Steuerrekursgerichts legitimiert (E. 1). Gemäss ständiger Praxis des Verwaltungsgerichts ist die Nachfrist zur Einreichung der Vollmacht dem vermeintlichen Vertreter anzusetzen (E. 3.1). Sie steht unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs (E. 3.2). Im vorliegenden Fall hat sich das Vertretungsverhältnis offensichtlich nicht aus den Umständen ergeben (E. 3.3.1). Nachdem der Vertreter wusste, dass er eine Vollmacht hätte vorlegen müssen, und die Nachreichung der Vollmacht in seiner Eingabe in Aussicht gestellt hat, ist das Gemeindesteueramt nicht verpflichtet gewesen, ihm nochmals eine Nachfrist zur Einreichung der Vollmacht anzusetzen. Es ist deshalb auf die Einsprache zu Recht nicht eingetreten, nachdem es fast fünf Monate lang vergeblich auf die angekündigte Vollmacht gewartet hat (E. 3.3.2). Gutheissung.
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2016.00120
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2016.00120 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.07.2017 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 13.02.2018 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Grundstückgewinnsteuer · Nachfrist zur Einreichung der Vollmacht. Das Gemeindesteueramt ist zur Anfechtung des Rückweisungsentscheids des Steuerrekursgerichts legitimiert (E. 1). Gemäss ständiger Praxis des Verwaltungsgerichts ist die Nachfrist zur Einreichung der Vollmacht dem vermeintlichen Vertreter anzusetzen (E. 3.1).
Sie steht unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs (E. 3.2). Im vorliegenden Fall hat sich das Vertretungsverhältnis offensichtlich nicht aus den Umständen ergeben (E. 3.3.1). Nachdem der Vertreter wusste, dass er eine Vollmacht hätte vorlegen müssen, und die Nachreichung der Vollmacht in seiner Eingabe in Aussicht gestellt hat, ist das Gemeindesteueramt nicht verpflichtet gewesen, ihm nochmals eine Nachfrist zur Einreichung der Vollmacht anzusetzen. Es ist deshalb auf die Einsprache zu Recht nicht eingetreten, nachdem es fast fünf Monate lang vergeblich auf die angekündigte Vollmacht gewartet hat (E. 3.3.2).
Gutheissung. · --- · Stichworte: · NACHFRIST RECHTSMISSBRAUCH RECHTSVERWEIGERUNG RÜCKWEISUNGSENTSCHEID ÜBERSPITZTER FORMALISMUS VERTRETER VOLLMACHT · Rechtsnormen: · Art. 93 Abs. I lit. b BGG Art. 29 Abs. I BV § 127 StG § 147 Abs. IV StG § 2 VO StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3