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SB.2016.00046 • VG ZH SB.2016.00046 KI-generiert

Taxpayer's "Soll-Method" Accounting Switch Rejected Due to Incomplete Prior Year Receivables Reporting

Geschäftsnummer SB.2016.00046
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

Self-employed individuals not required to keep commercial accounting can recognize business income upon payment ("Ist-Method"). While a switch to accrual accounting ("Soll-Method") is generally permissible, it requires full taxation of all income components. In this case, the taxpayer’s failure to fully invoice and report prior year receivables upon switching to the "Soll-Method" meant they had not completely implemented the method, leading to the rejection of their tax appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Staats- und Gemeindesteuern 2010-2012 | Ermessenseinschätzung. "Ist-" und "Soll-Methode" bei Selbständigerwerbenden. Vereinigung SB.2016.00046 und SB.2016.00047 (E. 1). Selbständigerwerbende, die weder buchführungspflichtig sind noch freiwillig nach kaufmännischer Art Buch führen, sind berechtigt, ihr Geschäftseinkommen erst im Zeitpunkt des Zahlungseingangs als realisiert zu betrachten ("Ist-Methode"). Ein Wechsel zur "Soll-Methode" ist grundsätzlich zulässig, falls sichergestellt ist, dass keine Komponente des Berufseinkommens der Besteuerung entzogen wird. (E. 2) Im Rahmen eines Nach- und Strafsteuerverfahren hat sich durch den Vergleich von nach der "Soll-Methode" geführten Jahresrechnungen und der nach der "Ist-Methode" geführten Hilfsblätter ergeben, dass der Pflichtige Kundenguthaben in erheblichem Ausmass aus den Kalenderjahren 2001 bis 2009 nicht bzw. verspätet fakturiert hat. Er ist der Auffassung, dass er auch beim Übergang zur "Soll-Methode" nicht bzw. erst mit Fakturierung der Guthaben über diese steuerlich abzurechnen habe und bestreitet damit auch nicht, die erwähnten Kundenguthaben aus den Vorjahren noch nicht fakturiert zu haben bzw. in seine deklarierten Einkünfte überführt zu haben. Damit hat er jedoch den Wechsel zur "Soll-Methode" nicht umfassend vollzogen. (E. 3.3) Abweisung. Für Steuerperiode 2009: SB.2016.44/45

Schlagwörter

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Steuermeldung kaufmännische Buchführung Unterlassung der Buchführung Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit beschränkte Steuerpflicht geschäftlicher Aufwand

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 18 Abs. I DBG

Cited as the legal basis for determining business income and its realization.

Art. 144 Abs. I DBG

Cited in relation to the assessment of business income.

Art. 145 Abs. II DBG

Cited in relation to penalty and supplementary tax proceedings.

Art. 934 OR

Cited in the context of accounting principles for merchants.

Art. 957 OR

Cited in the context of accounting principles for merchants.

§ 18 Abs. I StG

Cited as the legal basis for determining business income and its realization.

§ 151 Abs. I StG

Cited in relation to the assessment of business income.

§ 153 Abs. III StG

Cited in relation to penalty and supplementary tax proceedings.

§ 153 Abs. IV StG

Cited in relation to penalty and supplementary tax proceedings.

§ 17 Abs. II VRG

Cited in the context of the procedural rules for tax matters.

Art. 64 VwVG

Cited in relation to the ordering of costs.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2016.00046

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2016.00046 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.08.2016 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Staats- und Gemeindesteuern 2010-2012 · Ermessenseinschätzung. "Ist-" und "Soll-Methode" bei Selbständigerwerbenden. Vereinigung SB.2016.00046 und SB.2016.00047 (E. 1). Selbständigerwerbende, die weder buchführungspflichtig sind noch freiwillig nach kaufmännischer Art Buch führen, sind berechtigt, ihr Geschäftseinkommen erst im Zeitpunkt des Zahlungseingangs als realisiert zu betrachten ("Ist-Methode"). Ein Wechsel zur "Soll-Methode" ist grundsätzlich zulässig, falls sichergestellt ist, dass keine Komponente des Berufseinkommens der Besteuerung entzogen wird. (E.

2) Im Rahmen eines Nach- und Strafsteuerverfahren hat sich durch den Vergleich von nach der "Soll-Methode" geführten Jahresrechnungen und der nach der "Ist-Methode" geführten Hilfsblätter ergeben, dass der Pflichtige Kundenguthaben in erheblichem Ausmass aus den Kalenderjahren 2001 bis 2009 nicht bzw. verspätet fakturiert hat. Er ist der Auffassung, dass er auch beim Übergang zur "Soll-Methode" nicht bzw. erst mit Fakturierung der Guthaben über diese steuerlich abzurechnen habe und bestreitet damit auch nicht, die erwähnten Kundenguthaben aus den Vorjahren noch nicht fakturiert zu haben bzw. in seine deklarierten Einkünfte überführt zu haben.

Damit hat er jedoch den Wechsel zur "Soll-Methode" nicht umfassend vollzogen. (E. 3.3) Abweisung. Für Steuerperiode 2009: SB.2016.44/45 · --- · Stichworte: · ERMESSENSEINSCHÄTZUNG IST-METHODE SELBSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT SOLL-METHODE · Rechtsnormen: · Art. 18 Abs. I DBG Art. 144 Abs. I DBG Art. 145 Abs. II DBG Art. 934 OR Art. 957 OR § 18 Abs. I StG § 151 Abs. I StG § 153 Abs. III StG § 153 Abs. IV StG § 17 Abs. II VRG Art. 64 VwVG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3