Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
SB.2014.00090 • VG ZH SB.2014.00090 KI-generiert

Retiree's Book Publishing Deemed Hobby, Not Self-Employment

Geschäftsnummer SB.2014.00090
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court ruled that a retiree who wrote and published a book did not engage in self-employment for tax purposes, but rather in a hobby. The court reasoned that to qualify as self-employment, there must be an intent to generate profit, which was absent in this case, classifying the activity as "Liebhaberei" (amateurish pursuit).

Legislator-Regeste

Amtlich

Staats- und Gemeindesteuern 2012 | Buchautor: Abgrenzung der selbständigen Erwerbstätigkeit von der Liebhaberei (Hobby) Vereinigung mit SB.2014.00091 (E. 1.1). Laut § 27 Abs. 1 StG sind die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten einer selbständigen Erwerbstätigkeit vom Einkommen absetzbar. Voraussetzungen für das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinn von § 18 Abs. 1 StG, wozu insb. die Gewinnerzielungsabsicht gehört. Abgrenzung zur Liebhaberei (E. 2.2 f.). Der Pflichtige, der im Rentenalter ein Buch verfasste und es verlegen liess, entfaltete seine schriftstellerische Tätigkeit mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht im Rahmen einer selbständigen, gewinnorientierten Erwerbstätigkeit, sondern der Liebhaberei (E. 3). Abweisung.

Schlagwörter

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Ertragssteuer Verlagsauflage Pensionierung Scheinselbstständigkeit unselbständige Erwerbstätigkeit Sportboote

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 27 Abs. I StG

This provision allows the deduction of business or professional expenses from income, which is the basis for determining if an activity is a self-employed business or a hobby.

§ 18 Abs. I StG

This provision defines the conditions for self-employment, including the intention to generate profit, which is crucial for distinguishing between self-employment and a hobby.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2014.00090

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2014.00090 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.10.2014 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Staats- und Gemeindesteuern 2012 · Buchautor: Abgrenzung der selbständigen Erwerbstätigkeit von der Liebhaberei (Hobby) Vereinigung mit SB.2014.00091 (E. 1.1). Laut § 27 Abs. 1 StG sind die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten einer selbständigen Erwerbstätigkeit vom Einkommen absetzbar.

Voraussetzungen für das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinn von § 18 Abs. 1 StG, wozu insb. die Gewinnerzielungsabsicht gehört. Abgrenzung zur Liebhaberei (E. 2.2 f.). Der Pflichtige, der im Rentenalter ein Buch verfasste und es verlegen liess, entfaltete seine schriftstellerische Tätigkeit mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht im Rahmen einer selbständigen, gewinnorientierten Erwerbstätigkeit, sondern der Liebhaberei (E. 3). Abweisung. · --- · Stichworte: · BUCHAUTOR GEWINNSTREBIGKEIT HOBBY LIEBHABEREI RENTNER SCHRIFTSTELLER SELBSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT VERLUST · Rechtsnormen:

· Art. 27 Abs. I DBG Art. 27 Abs. II lit. b DBG § 18 Abs. I StG § 27 Abs. I StG § 27 Abs. II lit. c StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3