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SB.2014.00082 • VG ZH SB.2014.00082 KI-generiert

Tax Deductibility of Temporary Write-Down on Foreign Receivables

Geschäftsnummer SB.2014.00082
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court rejected an appeal concerning the deductibility of a temporary write-down (Delkredere) on receivables from an offshore company for state and municipal taxes of 2011, affirming the tax office's estimation because the appellant failed to sufficiently prove an increased risk of loss or total default on the specific receivable at the balance sheet date, as only a single, undirected email evidenced collection efforts, leading the court to uphold the tax authority's discretionary estimation of the allowable write-down percentage at 20%, which was deemed reasonable given standard flat rates for foreign receivables.

Legislator-Regeste

Amtlich

Staats- und Gemeindesteuern 1.1. - 31.12.2011 | Geschäftsmässige Begründetheit eines Delkredere Mit einer vorübergehenden Wertberichtigung auf Debitoren, sog. Delkredere-Rückstellungen, werden Verlustrisiken für Forderungen des Umlaufvermögens steuermindernd berücksichtigt. Das Verlustrisiko ergibt sich hauptsächlich aus der zweifelhaften Solvenz des Schuldners (E. 2.2). Die Pflichtige ist der Auffassung, die streitige Forderung gegenüber einer Offshore-Gesellschaft gelte als gefährdet, weshalb sie zu Recht ein Delkredere gebildet habe. Dass im Zeitpunkt des Bilanzstichtags ein erhöhtes Verlustrisiko bzw. die Gefahr eines Totalausfalls der Forderung bestanden habe, weist die Pflichtige jedoch nicht nach: Abgesehen von einem nicht an die Gesellschaft gerichteten E-Mail sind keine weiteren Inkassobemühungen seitens der Pflichtigen ersichtlich. Zu Recht hatte das kantonale Steueramt die Gefährdung daher als umfangmässig nicht nachgewiesen betrachtet und deshalb den zulässigen Anteil nach pflichtgemässem Ermessen geschätzt. Die Schätzung des Delkredere auf 20% der Forderung ist nicht willkürlich, liegt die Schätzung doch im Rahmen der üblichen Pauschalansätze für Delkredere-Rückstellungen ausländischer Forderungen (E. 4). Abweisung.

Schlagwörter

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Steuerschuld Steuerliche Vorschriften / Steuerrecht Steuerbehörde Bilanz ausländische Gesellschaft Besteuerungsgrundlage

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 139 Abs. II StG

This provision is the basis for the court's decision to reject the appeal concerning the assessment of the bad debt provision.

§ 140 Abs. II StG

This provision was applied concerning the court's review of the tax authority's discretionary estimation of the bad debt provision.

§ 64 Abs. I lit. b Ziff. 2 StG

This provision relates to the substantive tax law basis that was examined regarding the deductibility of the provision.

§ 135 StG

This provision was applied in the context of the overall tax assessment under review.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: SB.2014.00082

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · SB.2014.00082 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.10.2014 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 23.11.2015 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Steuerrecht · Betreff: · Staats- und Gemeindesteuern 1.1. - 31.12.2011 · Geschäftsmässige Begründetheit eines Delkredere Mit einer vorübergehenden Wertberichtigung auf Debitoren, sog. Delkredere-Rückstellungen, werden Verlustrisiken für Forderungen des Umlaufvermögens steuermindernd berücksichtigt.

Das Verlustrisiko ergibt sich hauptsächlich aus der zweifelhaften Solvenz des Schuldners (E. 2.2). Die Pflichtige ist der Auffassung, die streitige Forderung gegenüber einer Offshore-Gesellschaft gelte als gefährdet, weshalb sie zu Recht ein Delkredere gebildet habe. Dass im Zeitpunkt des Bilanzstichtags ein erhöhtes Verlustrisiko bzw. die Gefahr eines Totalausfalls der Forderung bestanden habe, weist die Pflichtige jedoch nicht nach: Abgesehen von einem nicht an die Gesellschaft gerichteten E-Mail sind keine weiteren Inkassobemühungen seitens der Pflichtigen ersichtlich.

Zu Recht hatte das kantonale Steueramt die Gefährdung daher als umfangmässig nicht nachgewiesen betrachtet und deshalb den zulässigen Anteil nach pflichtgemässem Ermessen geschätzt. Die Schätzung des Delkredere auf 20% der Forderung ist nicht willkürlich, liegt die Schätzung doch im Rahmen der üblichen Pauschalansätze für Delkredere-Rückstellungen ausländischer Forderungen (E. 4). Abweisung. · --- · Stichworte: · DEBITOREN DELKREDERE DELKREDERE-RÜCKSTELLUNG ERFOLGSRECHNUNG ERMESSENSEINSCHÄTZUNG GESCHÄFTSMÄSSIG UNBEGRÜNDET OFFSHORE-GESELLSCHAFT TREUHANDVERHÄLTNIS VERLUSTRISIKO VORÜBERGEHENDE WERTBERICHTIGUNG ZAHLUNGSAUSFALL · Rechtsnormen:

· § 64 Abs. I lit. b Ziff. 2 StG § 135 StG § 139 Abs. II StG § 140 Abs. II StG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3